Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freiberufler

- 24.03.2011 von Marlen Schurr -

BerufsunfähigkeitSelbstständig und freiberuflich Tätige sind überwiegend nicht sozialversicherungspflichtig. Dadurch ergeben sich ganz spezifische Versorgungslücken. Anders als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer oder Angestellte leisten Selbstständige und Freiberufler also keine Beiträge zu den gesetzlichen Renten-Arbeitslosen-oder Krankenversicherungen. Im Bedarfsfall können von diesen Stellen also auch keinerlei Leistungen erwartet werden.

Welche gesetzliche Absicherung gibt es überhaupt für Selbständige und Freiberufler?

Selbstständige und Freiberufler verfügen demnach auch bei eintretender Berufsunfähigkeit zunächst einmal über keinerlei Absicherung. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kommt für diese Berufsgruppen nicht infrage. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es bei Selbstständigen und Freiberufler ebenfalls nicht: Dies bedeutet ganz lapidar: Wird nicht mehr gearbeitet, dann wird ab diesem Zeitpunkt auch nichts mehr verdient. Aus diesen und anderen Gründen ist es für Selbständige und Freiberufler noch viel wichtiger als für Angestellte, ihr persönliches Risiko einer Berufsunfähigkeit privat in angemessener Höhe abzusichern.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für Freiberufler und Selbstständige zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn nur mit ihr ist es möglich im Bedarfsfall einem massiven Einkommensverlust und sogar dem drohenden finanziellen Ruin vorzubeugen. Die Tarife der Versicherer sind auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Selbstständigen und Freiberufler zugeschnitten. Über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler kann das Einkommen nahezu vollumfänglich abgesichert werden.

Sollte Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit eintreten, so zahlt der Versicherer dem Selbstständigen oder Freiberufler eine monatliche Rente aus, deren Höhe individuell vereinbart werden kann. Um allen monatlichen Zahlungsverpflichtungen auch während der Berufsunfähigkeit nachkommen zu können, sollte eine optimale Absicherung in Höhe von bis zu 75 % des bisherigen Einkommens erfolgen.

Die Kosten und Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung orientieren sich vor allem am Eintrittsalter, am Geschlecht, aber auch an der ausgeübten Tätigkeit. Hier muss eventuell mit so genannten Risikozuschlägen gerechnet werden. Vor Vertragsabschluss sollten ohnehin die Vertragsbedingungen genau geprüft werden; der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisbarkeit ist unbedingt empfehlenswert. / Fotoquelle: fotolia.de / © detailblick-foto

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!