Die Patientenverfügung spricht für Sie, wenn Sie es nicht mehr können

- 24.01.2017 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © Jürgen HülsKein Mensch beschäftigt sich gern mit solchen Themen wie eine schwere Krankheit und den Tod. Am Ende des Lebens oder nach einem schweren Unfall sind viele Menschen nicht mehr in der Lage, ihren Willen auszudrücken. Um unnötiges Leiden durch lebenserhaltende Maßnahmen zu vermeiden, wurde die Patientenverfügung ins Leben gerufen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person in schriftlicher Form. Sie wird im Voraus für den Fall erstellt, dass die betreffende Person durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu erklären. Bei der Patientenverfügung geht es in den meisten Fällen darum, bestimmte medizinische Eingriffe oder Maßnahmen zu vermeiden, die nicht zur Heilung des Patienten beitragen, sondern seine Leiden nur unnötig verlängern. Die Regelung zur Patientenverfügung trat in Deutschland am 1. September 2009 in Kraft.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und wer braucht eine Patientenverfügung?

Zuallererst sollte eine Patientenverfügung in schriftlicher Form abgeschlossen werden. In bestimmten Fällen können allerdings auch mündliche Verfügungen anerkannt werden. Das betrifft zum Beispiel die mündliche Aufklärung des Patienten durch den Arzt unmittelbar vor dem Beginn einer medizinischen Maßnahme. Kann ein Patient nicht mehr selbst seinen Willen ausdrücken und liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, können unter Umständen auch nahe Angehörige gefragt werden, die üblicherweise den Willen des Patienten kennen. Zweitens muss eine Patientenverfügung für einen Fall getroffen werden, der zum Zeitpunkt der Niederschrift noch nicht unmittelbar bevor stand.

Damit die Patientenverfügung gültig ist, muss die betreffende Person übrigens volljährig sein.

Die Patientenverfügung gilt außerdem nur für den Fall, dass die betreffende Person einwilligungsunfähig geworden ist. Das bedeutet, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, Sinn und Umfang bestimmter medizinischer Maßnahmen einzuschätzen und eine Entscheidung zu treffen. Erst dann greift die im Voraus erstellte Patientenverfügung. Die häufigsten Ursachen, die zur Einwilligungsunfähigkeit führen können, sind ein Koma, Hirnschäden oder Demenz.

Daraus geht klar hervor, dass eigentlich jeder eine Patientenverfügung braucht, denn mit dem ständig steigenden Lebensalter leiden immer mehr Menschen an Demenz. Bereits heute sind in Deutschland von dieser Erkrankung weit mehr als 1 Million Menschen betroffen, Tendenz stark steigend. Ein Unfall passiert oft schneller als man denkt und die Auswirkungen sind erst im Nachhinein feststellbar. Daher sollte man nicht bis ins hohe Alter warten, wenn es um den Abschluss einer Patientenverfügung geht.

Kann eine Patientenverfügung auch unwirksam sein?

Ja, dieser Fall kann eintreten, wenn das Dokument nicht hinreichend konkret genug oder zu laienhaft formuliert ist. Seit dem 9. August 2016 hat der BGH deswegen strengere Anforderungen, damit die Patientenverfügung wirksam wird. Sie sollte möglichst konkret formuliert sein und sich auf bestimmte medizinische Konditionen oder Maßnahmen beziehen. Allgemeine Aussagen, dass der Patient im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, reichen daher nicht aus. Auch solche Formulierungen, die aussagen, dass der Patient nicht an Schläuchen hängen will, sind sowohl im juristischen als auch im medizinischen Sinn wirkungslos.

Was können Sie tun, um eine gültige Patientenverfügung zu erstellen?

Falls Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, sollten Sie sich die Zeit nehmen und sie noch einmal sorgfältig durchlesen. Oft werden Sie finden, dass sie den neuen, strengeren Anforderungen nicht genügt und unwirksam ist. In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden, der sich auf dieses Gebiet des Rechts spezialisiert hat und von ihm eine Patientenverfügung erstellen lassen, die sie nur noch unterschreiben müssen. Allerdings kommen hier in der Regel nicht unerhebliche Kosten auf Sie zu. Sie können aber auch selbst eine Patientenverfügung erstellen, indem Sie Vordrucke und Textbausteine verwenden, die Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz kostenlos herunterladen können. Dort erhalten Sie Hilfestellung für die Formulierung einer juristisch einwandfreien Patientenverfügung. Ihr Arzt kann helfen und oftmals bieten auch Seniorenzentren Beratungen an und helfen beim Ausfüllen des Dokuments. Zum Schluss dürfen Sie natürlich nicht vergessen, die Patientenverfügung zu unterschreiben und zu datieren und sie entweder einer Person Ihres Vertrauens zu übergeben oder ihr anzuvertrauen, wo sie zu finden ist. Denn: Die Patientenverfügung ist nur im Original wirksam, eine Kopie darf nicht anerkannt werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Jürgen Hüls

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.