Wann lohnt sich eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

- 23.02.2011 von Marlen Schurr -

Dauer der BerufsunfähigkeitsversicherungIn Deutschland scheidet mittlerweile jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters aufgrund von krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung aus dem aktiven Berufsleben aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das so entstandene finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit abfangen. Sie ist somit eine wichtige existenzsichernde Versicherung und sollte nicht leichtfertig gekündigt werden.

In der Regel werden Berufsunfähigkeitsversicherungen für den Zeitraum der Berufsfähigkeit also für die meisten Berufstätigen bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen. Es versteht sich von selbst, dass mit dem vorzeitigen offiziellen Austritt aus dem Berufsleben auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr benötigt wird, da das Risiko der Berufsunfähigkeit wegfällt. Dies gilt ebenso beim Tod des Versicherungsnehmers.

Sollte die Versicherung gewechselt werden, weil man eine Versicherung mit besseren Tarifen und besseren Leistungen gefunden hat, so ist auf folgendes zu achten:

Um den aktuellen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte der alte Vertrag erst dann gekündigt werden, wenn eine Zusage des neuen Versicherers vorliegt. Diese erhält man nach erfolgter Gesundheitsprüfung: Es wird eine Selbstauskunft des Versicherten notwendig, in der er korrekt und vollständig seine Vorerkrankungen angeben muss. Je jünger und gesünder man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Sollte die Gesundheit des Versicherten stark beeinträchtigt sein, kann es vorkommen, dass je nach Krankheit der neue Versicherungsschutz nur gegen Zahlung eines Risikozuschlages erfolgt. Die Versicherung könnte auch die Versicherung ganz ablehnen. Dies hätte zur Folge, dass man ohne Versicherungsschutz dastünde. Insofern ist von vorschneller Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuraten. Vielmehr ist es im Vorfeld sinnvoll, Erkundigungen darüber einzuziehen, wie hoch die neue Versicherungsrate mit den eventuellen Vorerkrankungen sein wird, damit man vor unliebsamen finanziellen Überraschungen gefeit ist.

Der Vertrag kann zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach einem Jahr, gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss meist einen Monat vorher beim Versicherer eintreffen. Falls die Beiträge nicht jährlich gezahlt werden, kann auch zum Abschluss jedes Abschnittes der Ratenzahlung gekündigt werden.

Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich nur, wenn man zu besseren Konditionen eine neue abgeschlossen hat oder wenn die Berufstätigkeit beendet wurde und das Risiko der Berufsunfähigkeit entfällt. / Fotoquelle: fotolia.de / © Marco2811

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!