Gibt es auch staatliche Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit?

- 18.03.2011 von Marlen Schurr -

Staatliche Zuschüsse bei BerugsunfähigkeitEs ist faktisch so, dass staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit, zumindest für Versicherte ab dem Jahrgang 1961, nicht mehr existieren. Stattdessen wurde staatlicherseits die so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt, dies bedeutet jedoch im Ernstfall wesentlich weniger Rentenzahlung. Berufs-und Arbeitsunfähigkeit sind daher Dinge, die man dringend privat in die eigene Hand nehmen sollte.

Kann ich mich auf den Staat verlassen?

Im Falle der Berufsunfähigkeit kann man sich auf den Staat leider überhaupt nicht mehr verlassen, denn die staatlichen Leistungen sind nichts weiter als eine Minimalversorgung, ja man könnte auch sagen Unterversorgung. Beim Eintritt des Versicherungsfalles bestehen regelmäßig so genannte Versorgungslücken von 50 % oder mehr. Staatliche Leistungen können dies nicht kompensieren. Selbstständige und Freiberufler sind ohnehin aufgerufen, ihr Risiko komplett privat abzusichern. Sogar an die geringen Leistungen des Staates sind im Leistungsfall auch noch Bedingungen geknüpft.

Wer erhält die Erwerbsminderungsrente?

So erhält beispielsweise die so genannte volle Erwerbsminderungsrente nur derjenige, der über ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich verfügt. Wer dagegen noch zwischen 3-6 h täglich arbeiten kann, erhält gar nur die Hälfte der ohnehin schon sehr geringen Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als 6 h täglich arbeiten kann und somit nach gesetzlicher Definition dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, erhält gar nichts.

Außerdem spielt es für den Staat dabei keine Rolle, ob jemand tatsächlich arbeiten geht oder nicht. Entscheidend für die staatlichen Stellen ist einzig und allein die Arbeitsfähigkeit. Einen so genannten Berufsschutz gibt es längst nicht mehr, was für die Betroffenen bedeutet, dass der Staat auf jede Art von Tätigkeit verweisen kann und das sogar unabhängig davon, ob tatsächlich auch ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Es ist also erstens ungewiss ob der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit die ohnehin geringen Leistungen überhaupt erbringt und zweitens wird man mit diesen staatlichen Leistungen seinen bisherigen Lebensstandard auf keinen Fall aufrecht erhalten können. / Fotoquelle: fotolia.de / © benik.at

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Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!