Wann ist ein Vertragswechsel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

- 15.03.2011 von Marlen Schurr -

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, insbesondere für Hauptverdiener in Familien. Denn fällt durch Krankheit oder Unfall der Hauptverdienst dauerhaft weg, so stehen die Betroffenen in der Regel vor dem finanziellen Ruin.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einem solchen Fall Gold wert sein, vorausgesetzt sie hat keine versteckten Klauseln, die eine Leistung ausschließen. Besteht eine Versicherung schon seit einigen Jahren, so sollte sie einer Prüfung unterzogen werden. Denn was nützt eine Police, wenn die Versicherung im Fall der Fälle doch nicht zahlen wird?! Dann könnte sich ein Wechsel in einen anderen Vertrag oder zu einer anderen Gesellschaft lohnen.

Wann lohnt sich der Vertragswechsel?

Dies kann vor allem bei Versicherungsverträgen der Fall sein, die noch die früher oft verwendete „abstrakte Verweisungsklausel“ enthalten. Ist etwa eine Formulierung wie „…nicht mehr in der Lage, die bisher ausgeübte oder eine andere Tätigkeit, die …der bisherigen Tätigkeit entspricht, auszuüben…“ im Vertrag enthalten, so sollte durchaus ein Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft und gegebenenfalls ein Wechsel zu einer anderen Versicherung in Betracht gezogen werden. Denn bei derartigen Formulierungen zahlen die Versicherer meist nicht. Sie verweisen dann in einer Vielzahl der Fälle auf andere Tätigkeiten, die dem Gesundheitszustand nach noch angemessen erscheinen und hypothetisch ausgeübt werden könnten. Allerdings ist dabei ohne Belang, ob der Versicherte auch tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsplatz findet oder theoretisch finden könnte. Allein die körperliche Möglichkeit der Ausübung einer solchen Beschäftigung ist ausschlaggebend.

Vorsicht bei der Kündigung des bestehenden Vertrages

Doch es ist auch Vorsicht geboten, bevor eine bereits lange bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt wird. Denn die Versicherer legen strenge Maßstäbe an die Gesundheit an. Wer etwa an einer banalen Allergie oder an muskulären Rückenverspannungen leidet, könnte bereits Probleme bekommen. Dann nämlich wird die Vorerkrankung meist verklausuliert, d.h. eine Versicherungsleistung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung wird ausgeschlossen. Dann sollte ggf. der alte Vertrag beibehalten werden bzw. vorab eine Anfrage bei der gewünschten neuen Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden.

Auch sollte der monatliche Beitrag zur im Schadensfall geleisteten Berufsunfähigkeitsrente passen. Wer etwa 100 Euro im Monat für eine mögliche Rente von 500 Euro zahlt, ist womöglich mit einem neuen Vertrag besser bedient. Jedoch gilt auch hier, sich vor übereilten Handlungen gut kundig zu machen.

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!