Wann kann ich von meinem Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurücktreten?

- 02.03.2011 von Marlen Schurr -

Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. In den meisten Vertragsbedingungen steht folgender oder ähnlicher Text, „Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags kündigt.“ Als Kündigungsfrist gilt der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung beim Versicherer und dem Kündigungstermin liegt.

Auf Kündigungsfristen achten

Der Vertrag kann normalerweise zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, frühestens nach einem Jahr, gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss meist einen Monat vorher beim Versicherer eintreffen. Bei einigen Versicherern beträgt die Kündigungsfrist auch drei Monate. Hierzu ist es ratsam, in den Vertrag zu schauen, um die geltenden Kündigungsfristen zu erfahren. Werden die Versicherungsbeiträge nicht jährlich gezahlt, kann auch zum Abschluss jedes Abschnittes der Ratenzahlung gekündigt werden. Die Kündigung sollte in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben – beim Versicherer eingehen.

Besonderes Kündigungsrecht

Der Versicherte hat ein besonderes Kündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung. Erhöht der Versicherer während der Vertragslaufzeit die Beiträge, kann der Kunde innerhalb eines Monats nach der Mitteilung der Beitragserhöhung den Versicherungsvertrag kündigen. Während der Bedenkzeit von einem Monat kann der Kunde Angebote vergleichen und sich einen anderen Versicherer suchen. Einige Versicherer schließen in ihren Vertragsbestimmungen eine Beitragserhöhung in laufenden Verträgen aus.

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, können sowohl der Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Entschädigungszahlung erfolgen. Die vereinbarte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt weiterhin.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existenzsichernden Versicherungen und sollte nicht ohne Grund gekündigt werden. Gründe für den Rücktritt vom Versicherungsvertrag sind der Ablauf der Versicherungszeit, der Wegfall des Risikos beim vorzeitigen offiziellen Austritt aus dem Berufsleben oder der Tod des Versicherungsnehmers. Ein weiterer Grund zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung zu besseren Konditionen sein. Hierbei sollte nicht allein die Versicherungsbeiträge ausschlaggebend sein, sondern auch die zu erwartenden Leistungen. Der aktuelle Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn der Neuvertrag schriftlich vorliegt, um so eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!