Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als der Königsweg unter den Policen, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Wurde die Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt, sorgt die BU-Rente dafür, dass es zu keinen tiefer gehenden finanziellen Einschnitten kommt, und das möglicherweise bis zum Erreichen des Rentenalters. Die Versicherer sind jedoch auch dementsprechend wählerisch, was ihre Kunden anbelangt.
Empfehlenswert: Frühzeitiger Einstieg
Gerade jungen Menschen wird oft der Ratschlag gegeben, sich möglichst früh um einen BU-Schutz zu bemühen. Und das nicht ohne Grund, denn in den jungen Jahren ist die Krankengeschichte noch nicht sonderlich ausgeprägt und die Tarife vergleichsweise günstig zu haben. Ein früher Einstieg wirkt sich zudem auch auf die Prämien aus, die später im Erwachsenenalter bzw. bei Ausübung des erlernten Berufs gezahlt werden müssen. Versicherer prüfen den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers sehr genau und nehmen dabei natürlich auch bisherige Krankheiten unter die Lupe.
Wer sich hingegen für einen späteren Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, kann schon eher Probleme damit haben, hier noch einen geeigneten Tarif zu bezahlbaren Konditionen zu bekommen. Die Versicherer möchten nicht zu viele Kunden, bei denen sie später tatsächlich eine BU-Rente als Ersatz für den bisherigen Gehalt zahlen müssen. Denn das hieße, Monat für Monat Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro zu überweisen – und das in manchen Fällen bis zum Rentenalter. Dass solche Fälle nicht gerade selten sind, sagt ihnen die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die besagt nämlich, dass rund ein Viertel aller Berufstätigen aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, den erlernten Beruf bis zum Rentenalter auszuüben.
Psychologische Gründe nicht zu vernachlässigen
Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein beachtlicher Teil dieser Gründe psychologischen Ursprungs ist. Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen das Erwerbsleben vorzeitig abbrechen müssen, tut dies aus psychischen Gründen. Ein mittlerweile berühmtes Beispiel stellt in dem Zusammenhang das Burn-out-Syndrom dar. Versicherer achten daher sehr genau darauf, ob ein Antragsteller psychisch labil ist und gegebenenfalls schon einmal psychologische Hilfe in Anspruch genommen hat. Letztere tun wiederum gut daran, eine solche Inanspruchnahme nicht zu verschweigen, da sie sonst ihren Versicherungsschutz riskieren. Erst wenn die letzte Therapiesitzung mindestens fünf Jahre her ist, darf diese auch verschwiegen werden. Junge Menschen, die beispielsweise nach einer Trennung von der Freundin psychologische Hilfe benötigten, haben dadurch bei der BU-Versicherung einen eher schweren Stand. Sie gelten als psychisch labil und damit als Risiko.
Versicherer gehen auf Nummer sicher
Entsprechend umfangreich gestaltet sich da auch der Fragebogen, den Antragsteller zuvor ausfüllen müssen. Hier wird genau nachgefragt, wegen welcher Krankheiten innerhalb der letzten fünf Jahre eine Behandlung benötigt wurde oder ob es im Laufe der letzten zehn Jahre einen stationären Krankenhausaufenthalt gab. Fällt hier ein Kunde mit einem zu hohen Risiko auf, wird er oftmals gleich aussortiert. Er bekommt den Vertrag also entweder zu einem deutlich höheren Preis, für den Lohn oder Gehalt nicht ausreichen oder in vielen Fällen gar nicht.
Auch das berufsbedingte Risiko spielt hierbei eine große Rolle. Und hier ist die Situation auch etwas verfahren, denn gerade Menschen, die eine BU-Police besonders dringend benötigen, erfüllen oftmals nicht die Voraussetzungen. Bestes Beispiel ist der Dachdecker, der Unsummen für einen effektiven BU-Schutz ausgeben müsste, da bei ihm das Risiko eines Arbeitsunfalls besonders hoch ist.
Der Fragebogen sollte in jedem Fall gewissenhaft und möglichst mithilfe des Hausarztes ausgefüllt werden. Versicherungsvertreter oder -makler bieten ihre Hilfe zwar auch oft an, aber das könnte sich als kontraproduktiv für den Versicherungsnehmer herausstellen. Die Außendienstmitarbeiter sind in erster Linie an der Abschlussprämie interessiert und interpretieren gerne das eine oder andere Vertragsmerkmal ein wenig anders als gefordert. Das kann sich für den Kunden jedoch nachteilig auswirken, insbesondere dann, wenn dadurch eine Krankheit verschwiegen und der Versicherungsschutz dadurch gefährdet wird. Auf der anderen Seite können Versicherungsmakler dabei behilflich sein, gerade älteren Arbeitnehmern mit „Vorbelastungen“ noch einen Tarif zu vernünftigen Konditionen zu besorgen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Zerbor