Corona-Krise – Habe ich ein Recht auf Home-Office?

- 23.03.2020 von Daniela Lütke -

Fürsorgepflicht und ArbaitszeitWährend es in Ländern wie den USA oder Japan schon längst üblich ist, dass ein großer Teil der Beschäftigten von zu Hause aus arbeitet, war das bis jetzt in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel. Das Corona-Virus ändert gerade die Lage. Auf einmal wird Arbeiten im Home-Office auch in Deutschland populär und ist aktuell oft die einzige Möglichkeit, das Unternehmen am Laufen zu halten. Dabei gilt es jedoch einige Dinge zu beachten.

Gibt es ein Recht auf Arbeit im Home-Office?

Nie war das Arbeiten im Home-Office so attraktiv wie unter den derzeitigen Umständen. Wer von zu Hause aus arbeitet, ist keiner Infektionsgefahr ausgesetzt und vorhandene Kinder können nebenbei auch noch beaufsichtigt werden. Ganz so einfach ist das aber nicht. Weder kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, zu Hause zu arbeiten, noch kann ihn der Arbeitgeber dazu zwingen. Arbeiten im Home-Office bedarf der Zustimmung beider Seiten.

Was aber, wenn der Arbeitnehmer Angst hat, sich zu infizieren?

Die Furcht vor Infektion ist kein Grund, um plötzlich von zu Hause aus zu arbeiten. Die Arbeitsleistung muss am vertraglich vereinbarten Ort erbracht werden. In den meisten Fällen ist das der physische Standort der Firma. Nur wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten ist, dass Arbeiten von zu Hause aus erfolgen kann, hat der Arbeitnehmer ein Recht, darauf zu bestehen.

Allerdings ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, Leben und Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen. Er muss daher alle geeigneten Maßnahmen treffen, um Infektionen zu verhindern. Dazu gehört unter Umständen auch das Arbeiten im Home-Office während der Corona-Pandemie.

Was, wenn ein Arbeitnehmer krank ist?

Dann muss er überhaupt nicht arbeiten, weder an seinem regulären Arbeitsplatz noch im Home-Office. Er bekommt vom behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wie schon der Name besagt, bestätigt darin ein Arzt, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann. Übrigens gelten für eine Quarantäne ähnliche Regelungen.

Welche Regeln gelten für das Arbeiten im Home-Office?

Wer von zu Hause aus arbeitet, ist im Prinzip denselben Regeln unterworfen wie im Büro. Er muss beispielsweise die Arbeitszeiten und auch die Pausen einhalten. Die tägliche Arbeitszeit darf im Normalfall 8 Stunden nicht übersteigen. Die Zahl der Überstunden ist begrenzt. An Sonn- und Feiertagen darf überhaupt nicht gearbeitet werden. Der Chef ist berechtigt, die Einhaltung der Arbeitszeit zu kontrollieren, darf jedoch die Privatsphäre des Arbeitnehmers nicht verletzen. Spätestens nach 6 Stunden Arbeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten Dauer eingelegt werden.
Passiert während der Arbeit im Home-Office ein Unfall, handelt es sich nicht immer um einen Arbeitsunfall. Wenn es zum Beispiel beim Kaffee kochen in der Küche oder beim Leeren des Briefkastens zu einem Unfall kommt, ist das ein häuslicher Unfall, weil er in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Datensicherheit beachten!

Bei der Arbeit im Home-Office muss derselbe hohe Standard der Datensicherheit gewährleistet sein wie im Büro. Das bedeutet, Außenstehende dürfen keinen Zugriff auf firmeninterne oder vertrauliche Daten haben. Aus diesem Grund stellt in der Regel der Arbeitgeber bei der Arbeit im Home-Office die Arbeitsmittel (Laptop, PC). Der Arbeitnehmer wiederum darf daran keine externen Datenträger anschließen (USB Sticks, Speicherkarten). Die Kinder oder der Ehepartner dürfen den Rechner nicht für private Zwecke benutzen.

Zusammenfassung

Arbeit im Home-Office kann, muss aber nicht gewährt werden. Dafür gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei der Arbeit im Büro. Das Arbeiten von zu Hause aus klappt nur auf einer Basis gegenseitigen Vertrauens. Wenn es nur ausnahmsweise oder nur gelegentlich erfolgt, sind keine besonderen Vereinbarungen nötig. Wird jedoch längere Zeit und vielleicht sogar ständig im Home-Office gearbeitet, sollten die Rahmenbedingungen auf jeden Fall schriftlich in einem Vertrag vereinbart werden. Im Fall der Corona-Krise bedeutet das Arbeiten von zu Hause aus allerdings der größtmögliche Schutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. / Fotoquelle: © Jacob Lund – Shutterstock.com
Achtung! Bei diesem Text handelt es sich um einen reinen Informationstext. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.