Ändert sich durch eine Scheidung der Rentenanspruch?

- 16.09.2021 von Marlen Schurr -

Trennung und VersorgungsausgleichNachdem die Scheidungsquote in Deutschland jahrelang rückläufig war, stieg sie in letzter Zeit wieder an. Im Jahr 2020 erreichte sie 38,5 Prozent. Das bedeutet, auf 3 Trauungen kam rein statistisch gesehen etwa eine Scheidung. Seit 1977 wird bei jeder Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich geht es darum, die während der Ehe von den Partnern erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung gerecht unter den beiden Partnern aufzuteilen. Mit dem Versorgungsausgleich sollen Ungerechtigkeiten verhindert werden. Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung vom Familiengericht durchgeführt. Die Entscheidung bleibt auch bei einer späteren Ehe bestehen. Der Versorgungsausgleich wird auch beim Scheitern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Der Versorgungsausgleich betrifft folgende Formen der Altersversorgung:

  • gesetzliche Altersrente
  • Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes
  • betriebliche Altersversorgung
  • Riester- und Rürup-Renten
  • berufsständische Versorgung (beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Anwälte)
  • Renten oder Rentenanwartschaften aus privaten Rentenversicherungen oder BU Versicherungen

Wie erfolgt die Aufteilung?

Alle Ansprüche auf Altersversorgung, die von den beiden ehemaligen Partnern während der Ehe erworben wurden, werden addiert und durch 2 geteilt. Haben beide Partner Versorgungsansprüche erworben, werden diese Ansprüche untereinander ausgeglichen. Das nennt man Hin-und-Her-Ausgleich. Die gesetzliche Rentenversicherung ermittelt den Anteil der Rentenpunkte, die während der Ehe gesammelt wurden. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung haben die Ex-Partner gleiche Versorgungsansprüche aus der Zeit ihrer Ehe.

Was bedeuten interne und externe Teilung?

Seit 2009 ist die interne Teilung die Regel. Bei ihr werden die Ansprüche auf Altersversorgung innerhalb des jeweiligen Systems aufgeteilt, beispielsweise bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch können sich die Entgeltpunkte auf dem eigenen Rentenkonto erhöhen oder vermindern.

Die externe Teilung wird nur noch in Ausnahmefällen verwendet. Das trifft unter anderem zu, wenn ein Ex-Partner Beamter war und der andere nicht. In diesem Fall werden Anteile aus der Beamtenversorgung dem Rentenkonto des Ex-Partners gutgeschrieben. Ähnliches kann es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge geben.

Wie ist der Unterschied bei einer Scheidung von Arbeitnehmern und Rentnern?

Der Versorgungsausgleich hat Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Generell gilt, wer mehr Punkte auf dem Rentenkonto hat, muss davon an seine Partnerin bzw. an seinen Partner abgeben. Die Rente verringert sich dadurch, während der andere mehr bekommt.

Unter bestimmten Umständen gilt jedoch das Rentnerprivileg. Wenn der Partner mit mehr Punkten auf dem Rentenkonto bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet, wird die Kürzung der Rente des Partners mit mehr Rentenpunkten so lange aufgeschoben, bis auch sein Ex-Partner in Rente geht. Eigentlich wurde das Rentnerprivileg bereits im Jahr 2009 abgeschafft. Unter bestimmten Umständen wird es jedoch auch heute noch angewendet.

Was geschieht bei einer Scheidung im Ausland?

Wird die Ehe oder Lebensgemeinschaft im Ausland geschieden bzw. aufgelöst, findet kein automatischer Versorgungsausgleich statt. Einer oder beide frühere Partner müssen bei einem deutschen Familiengericht den Versorgungsausgleich beantragen. Dieser wird durchgeführt, wenn einer oder beide Partner mindestens eine der Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens einer der Partner muss zum Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben.
  • Einer oder beiden Ex-Partner haben deutsche Rentenansprüche erworben.
  • Das Rechtssystem des Landes, in dem die Scheidung stattfand, kennt keinen Versorgungsausgleich.
  • Der Versorgungsausgleich gefährdet nicht die Existenzgrundlage des Ex-Partners.

Gibt es Sonderfälle?

In manchen Fällen wird zwar der Versorgungsausgleich durchgeführt, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn der Ex-Partner durch die Rentenkürzung Unterhaltsansprüche gegen den anderen bekommen würde. Eine Rentenkürzung findet ebenfalls nicht statt, wenn ein Ausgleich in verschiedenen Versorgungssystemen stattfand. Ein weiterer Sonderfall ist der Tod des ehemaligen ausgleichsberechtigten Partners, vorausgesetzt er bezog maximal 36 Monate lang Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen.

Wann wird ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt?

Auf einen Versorgungsausgleich wird verzichtet,

  • wenn beide Ex-Partner annähernd gleiche Ansprüche haben,
  • bei Vorlage eines notariellen Ehevertrags,
  • wenn keine oder nur geringfügige Versorgungsansprüche vorliegen,
  • wenn die Ehe weniger als 36 Monate gedauert hat.

Beide Partner haben das Recht, Vereinbarungen zur Gestaltung des Versorgungsausgleichs einzubringen. Mitunter sind auch nachträgliche Änderungen am Versorgungsausgleich möglich. / Fotoquelle: © Miha Creative – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!