Aktivrente 2026

- 19.06.2026 von Martina Lücking -

Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie soll es Beschäftigten erleichtern, über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Sie ist damit kein Modell der schrittweisen Arbeitszeitreduzierung vor Rentenbeginn, sondern ein steuerlicher Anreiz für Arbeit im Rentenalter.

Hintergrund und Zielsetzung

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung den Verbleib älterer Beschäftigter im Arbeitsmarkt attraktiver machen und dem Fachkräftemangel sowie den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Maßnahme Arbeit im Rentenalter steuerlich begünstigen und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschließen.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Bundesregierung nennt als maßgebliche Grenze die Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich der Übergangsregelung. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung ist die Aktivrente ein Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter; sie ist keine eigene Rentenart.

Nicht begünstigt sind nach den veröffentlichten Informationen insbesondere:

  • selbstständige Tätigkeiten
  • Land- und Forstwirte
  • Beamtenverhältnisse
  • geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
  • Einkünfte außerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Ob Sonderfälle anders zu behandeln sind, ergibt sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Verwaltungsregelungen.

Steuerliche Behandlung

Kern der Aktivrente ist ein monatlicher steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro. Für darüber hinausgehende Beträge fällt regulär Einkommensteuer an. Nach den veröffentlichten Informationen bleibt der steuerfreie Betrag bei der Besteuerung unberücksichtigt; auf ihn fällt keine Lohnsteuer an. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind jedoch weiterhin zu zahlen.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Die Aktivrente ist nach den Regierungsangaben ein steuerlicher Bonus und keine neue Rentenart. Deshalb ist sie von der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterscheiden. Wer bereits eine Rente bezieht und daneben arbeitet, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung durch zusätzliche Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen seine Rente erhöhen. Für die genaue beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts sind die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich.

Rolle des Arbeitgebers

Arbeitgeber können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigen. Ob im Einzelfall eine Weiterarbeit angeboten wird, hängt von der jeweiligen vertraglichen und betrieblichen Situation ab. Die Aktivrente selbst begründet nach den vorliegenden Regierungsinformationen keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung oder auf eine Teilzeitreduzierung.

Abgrenzung zu Altersteilzeit und Flexi-Rente

Die Aktivrente ist nicht mit der Altersteilzeit gleichzusetzen und auch keine bloße Neuauflage der Flexi-Rente. Nach den verfügbaren amtlichen Informationen handelt es sich vielmehr um einen steuerlichen Freibetrag für Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Aussagen, wonach die Aktivrente Altersteilzeit und Flexi-Rente bündele oder ein spezielles Zuschussmodell für reduzierte Arbeitszeit schaffe, werden durch die aktuellen Quellen nicht gestützt.

Fazit

Die Aktivrente 2026 schafft einen steuerlichen Anreiz für weiterarbeitende Menschen im Rentenalter. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Der Artikel sollte daher nicht als Modell zur Arbeitszeitreduzierung vor Rentenbeginn beschrieben werden, sondern als Steuerbonus für Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze.


Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel entsprechen dem heutigen Stand nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine steuerliche Beratung dar. Bitte klären Sie steuerliche Fragen stets mit Ihrem Steuerberater.