Berechnung von Elterngeld ab 2013: Einbußen für viele Eltern möglich

- 06.09.2012 von Kim Teschner -

Ab 2013 wird das sogenannte Elterngeld anhand anderer Grundlagen berechnet. Die Nachbesserung des Gesetzes zum Elterngeld hatte eigentlich zum Ziel, die Berechnung zu vereinfachen. Faktisch ergeben sich aus der Änderung jedoch finanzielle Nachteile für viele Mütter und Väter. Mit einer Eheschließung verbinden sich steuerliche Vorteile. So kann einer der Ehepartner eine günstigere Lohnsteuerklasse wählen, die finanzielle Vorteile bedeutet. Ein höheres Nettogehalt führte in der Vergangenheit ebenfalls zu höheren Ansprüchen beim Elterngeld.

Bisherige Berechnung des Elterngeldes

Bis Ende 2012 ist es für werdende Eltern nicht schwierig, die Zuschüsse selbst auszurechnen, die sie für ein Neugeborenes erwarten dürfen. So werden 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens gezahlt, das in den letzten 12 bis 14 Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Für die Berechnung des Elterngelds müssen Arbeitnehmer lediglich ihre Gehaltsabrechnung zugrunde legen. Vom Bruttolohn werden die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Zwölftel des Arbeitnehmerpauschbetrages abgezogen. Sonderleistungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen allerdings nicht in die Berechnung ein. Die Förderung ist dabei auf die Höchstsumme von 1800 Euro monatlich begrenzt.

Deutliche Einschnitte beim Elterngeld ab 2013

Was den Bezug dieser staatlichen Leistung entbürokratisieren sollte, kann für Ehepaare, die ab 2013 Nachwuchs bekommen, zu deutlichen finanziellen Einbußen führen. Laut Berechnungen des Dachverbands der Lohnsteuerhilfevereine ist zu erwarten, dass zahlreiche Arbeitnehmer mit monatlich 100 Euro oder sogar mehr an Kürzungen rechnen müssen. Um so wichtiger wird die Wahl der richtigen Steuerklasse für Alle, die ab 2013 Nachwuchs planen.

Ab dem kommenden Jahreswechsel gilt der Bruttolohn als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes, der in den letzten 12 bis 14 Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Die Höhe der tatsächlichen Abzüge vom Bruttogehalt spielt dann keine Rolle mehr. So werden künftig Pauschalen für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 21 Prozent abgezogen. Da dieser Wert jedoch um 0,5 Prozent höher liegt, als die aktuell gültigen Beitragssätze, ergibt sich sowohl ein niedrigeres Nettoeinkommen als auch in der Folge ein abgesenktes Elterngeld.

Von hoher Bedeutung: die Wahl der richtigen Steuerklasse

Ideal ist es, bereits bei einem bestehenden Kinderwunsch an die Steuer zu denken. Spätestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin sollten Paare dem Aspekt der Wahl der Steuerklasse Beachtung schenken, denn diese gilt als Weichenstellung für die zukünftigen Bezüge beim Elterngeld.

Da die Lohnsteuer beim Elterngeld ab 2013 nicht mehr komplett vom Bruttolohn abgezogen werden kann, sondern nur noch pauschal, lohnt sich die Wahl der richtigen Steuerklasse des betreuenden Elternteils in dem relevanten Zeitraum vor der Geburt. Ehepaare konnten bisher mit einem geschickten Wechsel der Steuerklasse ihr Nettoeinkommen und somit auch das Elterngeld positiv beeinflussen. Zukünftig muss der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse jedoch mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen. Wird dieser Umstieg verpasst, kann dies im schlimmsten Fall eine Einbuße von mehreren hundert Euro monatlich beim Elterngeld bedeuten. Gleichzeitig bedeutet dies, dass eine späte Hochzeit kurz vor der Geburt des Kindes sich nicht mehr positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken kann.

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.