Wann sich Entgeltumwandlung lohnt
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente um eine zusätzliche Versorgung über den Arbeitgeber. Häufig erfolgt die Finanzierung über eine Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von Einkommen, Arbeitgeberzuschuss, Kosten und der persönlichen Situation ab.
Grundprinzip der Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte, dass ein Teil des laufenden Bruttolohns oder von Sonderzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung fließt. Als Durchführungswege kommen insbesondere Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage in Betracht.
Förderrahmen und steuerliche Behandlung
Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind nach § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind sie hingegen nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro monatlich; daraus ergeben sich 4 % = 3.216 Euro jährlich und 8 % = 6.432 Euro jährlich.
Wichtig: Der steuerfreie Höchstbetrag wird im Artikel zuvor für 2024 zu hoch angegeben. Korrekt ist die jährliche Grenze jeweils abhängig von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze; die prozentuale Systematik bleibt aber gleich.
Bei der Auszahlung in der Rentenphase unterliegen Betriebsrenten grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können außerdem Beiträge anfallen; die konkrete Belastung hängt vom Versicherungsstatus und von der Art der Leistung ab.
Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1. Das zu versteuernde Einkommen sinkt in der Ansparphase, wodurch sich das Netto erhöhen kann.
2. Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds grundsätzlich einen Zuschuss von 15 % weitergeben, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.
3. Entgeltumwandlung kann im Rahmen der gesetzlichen Regeln pfändungsgeschützt sein; die Details hängen jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab.
4. Die Abwicklung läuft meist über den Arbeitgeber, sodass keine gesonderte Antragstellung für die steuerliche Förderung nötig ist.
Mögliche Nachteile und Grenzen
- Durch die Entgeltumwandlung sinken die beitragspflichtigen Bruttolöhne. Dadurch können spätere Ansprüche in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung geringer ausfallen.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine Übertragung zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber nicht in jedem Fall unkompliziert.
- In der Rentenphase können auf Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
- Eine vorzeitige Auszahlung ist bei bAV-Verträgen im Regelfall nicht vorgesehen; die Leistungen sind auf die Altersversorgung ausgerichtet.
Für wen sich die Entgeltumwandlung besonders lohnt
Die Entgeltumwandlung ist vor allem dann interessant, wenn Beschäftigte
- ein mittleres oder höheres Einkommen haben,
- vom Arbeitgeberzuschuss profitieren,
- langfristig im Erwerbsleben bleiben und keine baldigen Unterbrechungen erwarten,
- die Kosten und Bedingungen des konkreten Vertrags geprüft haben.
Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen kann der Effekt geringer sein, weil die Steuer- und Sozialabgabenersparnis kleiner ausfällt und die Einbußen bei späteren Sozialleistungen stärker ins Gewicht fallen können. Das ist keine harte Ausschlussregel, sondern eine Frage der individuellen Rechnung.
Prüfpunkte vor dem Abschluss
Vor der Entscheidung sollten Beschäftigte
- das eigene Brutto-/Netto-Verhältnis mit und ohne Entgeltumwandlung vergleichen,
- den gewählten Durchführungsweg sowie Kosten und mögliche Überschüsse prüfen,
- klären, wie der Vertrag bei Arbeitgeberwechsel, Elternzeit oder längerer Arbeitsunterbrechung behandelt wird,
- die Auswirkungen auf gesetzliche Leistungen und auf die Abgaben im Ruhestand berechnen lassen.
Eine individuelle Beratung durch Rentenexpertinnen, Verbraucherzentralen oder Steuerfachleute kann helfen, die persönliche Situation sauber zu bewerten.
Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel entsprechen dem heutigen Stand nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine steuerliche Beratung dar. Bitte klären Sie steuerliche Fragen stets mit Ihrem Steuerberater.

