Das Steuerentlastungsgesetz 2022 – Was enthält es und wer profitiert davon?

- 27.05.2022 von Deniz Wölk -

Steuerentlastung und EntlastungspaketDas Jahr 2022 hat gute Chancen, als eines der turbulentesten der neueren Zeit in die Geschichte einzugehen. Die Auswirkungen internationaler Ereignisse waren und sind auch in Deutschland spürbar und führten unter anderem zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Bürger. Um diese Folgen so gering wie möglich zu halten, stimmte der Bundesrat am 20. Mai 2022 dem Steuerentlastungsgesetz zu. Es tritt nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft, Teile davon sogar rückwirkend mit Effekt zum 1. Januar 2022.

Worum geht es konkret bei diesen Maßnahmen?

Als Ergebnis globaler Ereignisse kam es zu einer Preissteigerung auf vielen Gebieten, insbesondere bei der Energie (Strom, Benzin, Diesel, Gas). Das führte zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bürger. Um diese abzumildern, hat der Bundestag ein Steuerentlastungsgesetz beschlossen, dem der Bundesrat zustimmte. Das Paket umfasst Maßnahmen im Gesamtwert von 15 Milliarden Euro und verteilt sich auf verschiedene Bereiche.

Energiepreispauschale

Diese Maßnahme unterstützt alle, die aktiv Erwerbstätig sind. Dazu gehören:

  • Erwerbstätige (Lohn- und Gehaltsempfänger, Beamte)
  • Gewerbetreibende
  • Selbstständige

Die Energiepreispauschale (EPP) wird als einmaliger Betrag in Höhe von 300 Euro an die berechtigten Personen gewährt. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn über die Lohn-/Gehaltsabrechnung. Die EPP muss nicht beantragt werden. Allerdings muss das Geld versteuert werden. Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten die EPP in Form einer einmaligen Senkung ihrer Einkommensteuervorauszahlung.

Zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen gehört eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Seit diesem Zeitpunkt kann jeder Pendler eine Pauschale von 38 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Beschäftigte, die nicht so weit pendeln müssen, werden durch einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag ebenfalls entlastet. Dieser steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.

Ebenfalls rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 erfolgte eine Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer um 363 Euro von 9.984 Euro auf aktuell 10.347 Euro. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Änderungen rückwirkend zu korrigieren.

Welche anderen Maßnahmen wurden ergriffen?

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll befristet auf die Monate Juni, Juli und August auf die in der EU mögliche Mindesthöhe gesenkt werden.

Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bezieher von ALG 1 erhalten einmalig 100 Euro. Diese Einmalzahlungen müssen nicht beantragt werden. Alle Familien, die Kindergeld beziehen, erhalten als Einmalzahlung 100 Euro pro Kind. Auch dieses Geld muss nicht extra beantragt werden. Ab 1. Juli 2022 erhalten Eltern mit geringem Einkommen 20 Euro mehr Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Anspruch auf den Zuschlag haben Eltern, wenn sie mindestens 900 Euro pro Monat und Alleinerziehende, wenn sie mindestens 600 Euro pro Monat verdienen. Aktuell ist diese Maßnahme ist zeitlich nicht befristet.

Bereits beschlossen und ausgezahlt wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss für alle Empfänger von Wohngeld. Singles erhielten 270 Euro, Paare 350 Euro und für jedes weitere Familienmitglied zahlte der Bund 70 Euro zusätzlich. Der Zuschuss wurde mit dem Wohngeld ausgezahlt.

Wahrscheinlich in der Öffentlichkeit am meisten diskutiert wird das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Es soll für die Monate Juni, Juli und August gelten. Theoretisch kann man damit quer durch Deutschland fahren, vorausgesetzt man benutzt keine Züge des DB Fernverkehrs. Das Ticket scheint gut angenommen zu werden, denn bereits wenige Tage nach dem Verkaufsstart wurden schon mehr als 1 Million 9-Euro-Tickets verkauft.

Sind durch die Entlastungsmaßnahmen die Probleme gelöst?

Das ist leider nicht der Fall. Die Entlastungsmaßnahmen sind entweder einmalig oder befristet, jedoch bestehen die Ursachen, die zu ihrer Einführung führten, leider weiter. Darüber hinaus wurde eine große Gruppe von Bürgern bei den Entlastungsmaßnahmen überhaupt nicht berücksichtigt: die Rentner. Sie profitieren lediglich von dem 9-Euro-Ticket. / Fotoquelle: © Watchara Ritjan – Shutterstock.com

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.