Die Änderungen zur Pendlerpauschale

- 04.06.2021 von Marlen Schurr -

Arbeitsweg und EntfernungspauschaleIn einem Mikrozensus wurden 2016 ca. 740.000 Personen unter anderem zu ihrem Arbeitsweg befragt. Davon gaben knapp 28 Prozent an, weniger als 5 Kilometer zurückzulegen. Weitere 20 Prozent haben einen Arbeitsweg zwischen 5 und 10 Kilometern, knapp 30 Prozent zwischen 10 und 25 und der Rest fährt weiter als 25 Kilometer oder arbeitet von zu Hause aus. Die meisten können also bei der Steuererklärung eine Pendlerpauschale geltend machen.

Was ist die Pendlerpauschale?

Es handelt sich um einen Betrag, der von Arbeitnehmern und Selbstständigen als Erstattung für die Aufwendungen für den Weg von der Wohnung zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Offiziell heißt die Pendlerpauschale übrigens Entfernungspauschale. Sie führt zur Minderung der Steuerlast.

Woher kommt der Name Pendlerpauschale?

Der Name kommt daher, weil die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten zurückgelegten vollen Kilometer geltend gemacht werden kann. Bis zum Jahr 2021 konnte für jeden vollen Kilometer ein Betrag von 0,30 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel benutzt wird. Die Pendlerpauschale kann von Kraftfahrern, Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel, ja sogar von Radfahrern und Fußgängern in Anspruch genommen werden. Die Änderungen in der Pendlerpauschale traten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft, weil sich im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung die Kraftstoffpreise erhöht haben und noch weiter erhöhen werden. Durch die Neuregelung der Pendlerpauschale will die Bundesregierung insbesondere Fernpendler entlasten.

Was genau ändert sich bei der Pendlerpauschale?

Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer wird sich gar nicht so viel ändern, weil 81 Prozent einen Arbeitsweg von weniger als 25 Kilometer haben. Die Änderungen in der Pendlerpauschale werden schrittweise eingeführt und sind zeitlich befristet.

Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometer ändert sich gar nichts. Die Pendlerpauschale beträgt unverändert 0,30 Euro pro vollem Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer können Arbeitnehmer höhere Beträge in der Steuererklärung geltend machen. Vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 kann ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 0,35 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Betrag ab dem 21. Kilometer noch einmal um 3 Cent pro Kilometer auf 0,38 Euro. Diese Erhöhung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die allgemeine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, unabhängig davon, wie groß die zurückgelegte Entfernung ist.

Die Anhebung der Pendlerpauschale ist befristet, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bis dahin die Technik Fortschritte gemacht hat, sodass die Autos weniger oder gar keinen Kraftstoff mehr brauchen (z.B. Elektroautos). Übrigens kann für die Pendlerpauschale nur für den einfachen Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle geltend gemacht werden. Die erhöhte Pendlerpauschale führt übrigens auch zu erhöhten Arbeitgeberzuschüssen für die PKW-Nutzung.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die Arbeitnehmer beantragen können, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuern bezahlen müssen (geringfügig Beschäftigte und Mini-Jobber). Wenn deren einfacher Arbeitsweg weiter als 21 Kilometer ist, können sie als Alternative zur Pendlerpauschale eine Mobilitätsprämie beantragen. Sie erhalten dadurch den steuerlichen Vorteil, den Arbeitnehmer mit der Einkommensteuer haben, in Form einer Prämie ausgezahlt. Die Höhe der Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der erhöhten Pauschale. Sie muss beim Finanzamt beantragt werden. Betroffene Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass eine Beantragung der Mobilitätsprämie zugleich einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung darstellt.

Gibt es auch Änderungen bei den Reisekosten?

Nein, die Reisekosten bleiben unverändert. Sie sind von den Änderungen in der Pendlerpauschale nicht betroffen. Auch im Jahr 2021 werden pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro steuerfrei erstattet oder können in der Steuererklärung als Werbekosten abgesetzt werden.

Zusammenfassung:

Die Bundesregierung erhöhte ab dem 1. Januar 2021 die Pendlerpauschale für alle Arbeitnehmer, deren einfacher Arbeitsweg länger als 21 km ist (und das ab dem 21. Kilometer). Mit dieser Maßnahme sollen Fernpendler entlastet werden, die als Folge des Klimapakets der Bundesregierung besonders stark unter steigenden Kraftstoffpreisen zu leiden hätten. Die Anhebung erfolgt in 2 Stufen und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Arbeitnehmer, die aufgrund eines geringen Einkommens keine Lohnsteuern zahlen, können eine Mobilitätsprämie beantragen. / Fotoquelle: © Gutesa – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!