Die Abkürzung BAföG bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie wird als Begriff für Geldleistungen für Personen verwendet, die ein Studium oder eine geförderte Ausbildung absolvieren. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 635.600 BAföG-Bezieher registriert. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im August 1971 wurde es mehrfach reformiert und angepasst. Die jüngste Reform wurde im Juli 2024 rechtskräftig. Sie tritt zum Beginn des Wintersemesters 2024/25 und zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 in Kraft.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Einen Anspruch auf BAföG haben deutsche Studierende, Praktikanten, Schüler in förderungsberechtigter Ausbildung und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch ausländische Studierende. Deutsche Studierende haben Anspruch auf BAföG, wenn das kombinierte Bruttoeinkommen der Eltern weniger als 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Liegt das Nettoeinkommen der Eltern unterhalb von 20.500 Euro pro Jahr, haben Studenten Anspruch auf eine BAföG-Vollförderung. Online gibt es BAföG-Rechner, die einen ersten Überblick über die Höhe der Förderung geben.
Was hat sich mit der neuesten BAföG-Reform geändert?
Die Veränderungen haben das Ziel, die Förderung an die geänderten Bedingungen anzupassen. Sie erstrecken sich auf mehrere Bereiche. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anpassung der Grundbedarfssätze. Sie stiegen um 5 Prozent. Ab Ende 2024 beträgt der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, 855 Euro im Monat. Wer Mitglied der GKV ist, zwischen 25 und 29 Jahre alt ist und auswärts wohnt, kann zusammen mit den Zuschüssen für die Kranken- und Pflegeversicherung monatlich maximal 952 Euro beziehen. Für freiwillig in der GKV Versicherte ab 30 Jahren steigt der Betrag auf 1.025 Euro im Monat.
Für Studierende, die auswärts wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro im Monat. Die Freibeträge des Einkommens der Eltern oder des Ehe- bzw. Lebenspartners steigen um 5,25 Prozent. Dieselbe Steigerung gilt auch für den Freibetrag zur Darlehensrückzahlung.
Welche Regelungen sind neu?
Studierende aus einkommensschwachen Familien können ab dem Wintersemester 2024/25 bei Studienbeginn eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Der Antrag kann separat vom BAföG beantragt werden und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bezugsberechtigt sind Studierende, deren Eltern Sozialleistungen beziehen.
Neu ist ebenfalls das sogenannte Flexibilitätssemester. Es stellt sicher, dass BAföG-Empfänger auch über die Höchstdauer des Bezuges weiterhin BAföG erhalten können, um sich beispielsweise in Ruhe auf ihre Abschlussarbeit vorbereiten zu können. Wer bereits BAföG bezieht, aber seine Fachrichtung wechseln möchte, hat dafür in Zukunft länger Zeit. Der Wechsel der Fachrichtung ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich, sollte aber bis zum Beginn des 4. Semesters vermutet werden. Für den Wechsel der Fachrichtung müssen Betreffende jedoch triftige Gründe angeben können.
Welche Änderungen gibt es beim Auslands-BAföG?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im Ausland studierende Deutsche BAföG erhalten. Die Bestimmungen wurden letztmals 2022 angepasst und sind nicht von der aktuellen Reform betroffen. Sie besagen zum Beispiel, dass der Zuschlag zu Studiengebühren an ausländischen Universitäten um 1000 Euro auf insgesamt 5.600 Euro angehoben wurde. Das Auslands-BAföG deckt die kompletten Studiengebühren an 32 Universitäten in den USA, Australien, Neuseeland und mehreren südostasiatischen Ländern. Einjährige Programme, wie zum Beispiel Master, werden auch im Ausland gefördert.
Den BAföG-Antrag auf jeden Fall stellen
Studieren ist teuer und selbst eine BAföG-Vollförderung deckt nicht alle Kosten. Das trifft insbesondere auf die Wohnkosten zu. Die Mietpreise in Universitätsstädten steigen rascher an als die Fördersätze. Deshalb sollten Studierende auf jeden Fall BAföG beantragen, selbst wenn sie glauben, nicht förderberechtigt zu sein. In nicht wenigen Fällen erhalten sie zumindest ein Teil-BAföG. Seit 2021 erleichtert die Bundesregierung den Zugang zur Förderung, indem sie die BAföG-Digital-App zur Verfügung stellt. Dort können Studierende online einen Antrag stellen. / Fotoquelle: © PeopleImages.com – Yuri A – Shutterstock.com

