Die Erwerbsminderungsrente

- 10.03.2022 von Daniela Lütke -

Teilrente und RehaIn Deutschland werden pro Jahr 200.000 – 300.000 Menschen durch Erkrankungen oder andere Probleme ganz bzw. teilweise berufsunfähig. Die Hauptursache sind psychische Probleme, gefolgt von Erkrankungen des Skeletts, Muskeln und Bindegewebe, gefolgt von Krebs. Unfälle sind dagegen relativ selten die Ursache. Betroffene haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird an Bezugsberechtigte bezahlt, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Die Erwerbsminderungsrente darf nicht mit der Berufsunfähigkeitsrente verwechselt werden. Letztere ist eine private Versicherung. Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der oder die Bezugsberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Je nach dem Umfang der gesundheitlichen Einschränkung gibt es eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung und bei voller Erwerbsminderung.

Achtung! Eine Erwerbsminderungsrente wird nicht gezahlt, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung absichtlich herbeigeführt wurde.

Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug erfüllt werden?

Die Deutsche Rentenversicherung gibt darüber eindeutige Auskunft:

  • Antragsteller dürfen die Regelaltersgrenze (Rentenalter) noch nicht erreicht haben.
  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung muss der Antragstelle mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein (in der Regel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung).

Reha geht vor Rente

Bevor die Rentenversicherung Antragstellern eine Erwerbsminderungsrente gewährt, wird sie immer erst Maßnahmen zur gesundheitlichen oder beruflichen Rehabilitierung anordnen, die zum Ziel haben, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Dazu gehören neben medizinischen Maßnahmen, die ambulant oder stationär durchgeführt werden können, auch Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung, sodass Betroffene in einem anderen Beruf wieder erwerbstätig sein können.

Die beiden Arten der Erwerbsminderungsrente

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Diese Rente wird gezahlt, wenn berechtigte Personen mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Die Teilrente ist nur halb so hoch wie die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit. Die Zahlungen sind dafür gedacht, den Zuverdienst aus einer Neben- oder Teilzeitbeschäftigung zu ergänzen. Die Ansprüche werden durch medizinische Unterlagen und ärztliche Gutachten überprüft.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Antragsteller erhalten diese Rente, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Rentenversicherung lässt die Ansprüche überprüfen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten auch Personen, die

  • in einer anerkannten Behindertenwerkstatt arbeiten,
  • in einer anderen geschützten Einrichtung tätig sind,
  • aufgrund ihrer Behinderung keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

Für Arbeitnehmer bis zum Jahrgang 1961 gelten Sonderregelungen. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, richtet sich nach dem Verdienst des Antragstellers.

Wo und wie muss die Erwerbsminderungsrente beantragt werden?

Die Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gezahlt. Dazu wenden sich Betroffene am besten an einen Beauftragten der Rentenversicherung und buchen eine kostenlose Beratung. Der Antrag sollte von medizinischen Unterlagen und Gutachten begleitet werden. Namen, Anschrift und Telefonnummern aller behandelnden Ärzte müssen aufgeführt werden.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Es handelt sich um eine Zeitrente. Die beantragte Erwerbsminderungsrente wird für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren gezahlt. Danach wird der Gesundheitszustand erneut überprüft. Die Bezugszeit kann zweimal auf insgesamt 9 Jahre verlängert werden. Sollte bis dahin die Regelaltersgrenze erreicht sein, endet der Bezug automatisch. Falls die Gesundheit nach dem Ablauf der 9 Jahre noch nicht wieder hergestellt sein sollte und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, wird eine Dauerrente bezahlt.

Darf trotz einer Erwerbsminderungsrente gearbeitet werden?

Bezugsberechtigte dürfen in begrenztem Umfang arbeiten. Der Verdienst darf pro Jahr 6.300 Euro nicht überschreiten. Bei der Stundenzahl gibt es ebenfalls Beschränkungen. Bei voller Erwerbsminderung darf maximal 3 Stunden täglich, bei teilweiser Erwerbsminderung maximal 6 Stunden täglich gearbeitet werden.

Was tun, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird?

Das ist bei ungefähr 42 Prozent aller Anträge der Fall. Entweder wird der Antrag komplett abgelehnt oder nur die halbe Rente gewährt. Betroffene können innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen. Wird der Antrag trotzdem abgelehnt, haben Betroffene die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Während die Rentenversicherung ihre eigenen Gutachter verwendet, wählt das Gericht neutrale Gutachter aus. Während des Verfahrens haben Kläger Anspruch auf Lohnfortzahlung, Krankengeld oder gegebenenfalls ALG I. / Fotoquelle: © sassi / pixelio.de

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.