Die Grundrente kommt

- 02.12.2020 von Daniela Lütke -

Altersarmut ist leider für Millionen von Menschen in Deutschland kein Fremdwort. Trotz jahrzehntelanger Arbeit erhalten viele von ihnen nur eine kleine Rente. Dieses Problem soll die Grundrente korrigieren, die ab dem 1. Januar 2021 eingeführt wird.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist keine eigenständige Rente oder eine zusätzliche Altersversorgung, sondern ein Bestandteil der normalen Altersrente. Die Grundrente ist für Menschen gedacht, die zwar viele Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, jedoch aufgrund des niedrigen Verdienstes nur eine niedrige Altersrente bekommen werden. Davon sind besonders Frauen und Ostdeutsche betroffen. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass ca. 1,3 Millionen Rentner Grundrente erhalten werden. Wer seine Beiträge 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in dieser Zeit erzielt haben würde. Zwar gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung, aber eine Einkommensprüfung. Das bedeutet, Grundrente erhalten nur die Bürger, die sie wirklich brauchen.

Wer kann die Grundrente bekommen?

Die Bundesregierung führt die Grundrente für alle Rentnerinnen und Rentner ein. Berechtigt zum Bezug der Grundrente sind:

  • Bezieher von Altersrenten
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
  • Bezieher von Erziehungsrenten
  • Bezieher von Hinterbliebenenrenten

Bezugsberechtigt sind sowohl Bürger, die erst ab dem 1. Januar 2021 eine Rente erhalten werden, als auch Bürger, die bereits eine der oben genannten Renten beziehen. Als Voraussetzung müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht worden sein. Den maximalen Zuschlag gibt es nach 35 Jahren Grundrentenzeiten.

Was sind Grundrentenzeiten?

Folgende Zeiten werden bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt:

  • Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit
  • Leistungszeiten bei Krankheit und Rehabilitation
  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft oder Haft aus politischen Gründen in der DDR)

Diese Zeiten werden nicht angerechnet:

  • Bezugszeiten von ALG I oder ALG II
  • Schulausbildung
  • freiwillige Beiträge

Wie hoch muss das Einkommen gewesen sein, um Grundrente zu bekommen?

Wer Grundrente beziehen will, muss eine Beitragsleistung von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Da der Durchschnittsverdienst (Brutto) im Jahr 2020 rund 3.780 Euro/Monat betrug, haben alle, die mindestens 1.013 Euro/Monat brutto verdienten, Anspruch auf die Grundrente. Alle Beitragszeiten mit diesem Bruttoverdienst werden berücksichtigt. Zeiten mit niedrigerem Einkommen oder Minijobs werden nicht berücksichtigt.

Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?

Dazu zählen alle steuerpflichtigen Einkommen, die eigene Rente und Witwenrenten. Die Angaben werden vom Finanzamt an die Rentenversicherung übermittelt. Der monatliche Freibetrag liegt für Singles bei 1.250 Euro und für Verheiratete bei 1.950 Euro. Bei Überschreitung des Freibetrags wird das darüber liegende Einkommen zu 60 Prozent angerechnet, ab 1.600 Euro der volle Betrag.
Auch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalerträgen werden angerechnet. Nicht angerechnet werden dagegen Einnahmen aus Minijobs oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Auch Immobilien und Vermögen werden bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Nein, das ist nicht nötig. Die Grundrente wird automatisch an alle berechtigten Personen ausgezahlt. Die Höhe dieser Rente wird individuell errechnet. Es ist damit zu rechnen, dass die ersten Rentenbescheide ab Juli 2021 verschickt werden. Die Grundrente wird auch an Rentner ausgezahlt, die anspruchsberechtigt sind, aber ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Aufgrund der Fülle der zu verarbeitenden Daten und der ungewöhnlichen Situation kann die Deutsche Rentenversicherung derzeit keine Auskünfte zur individuellen Höhe der Grundrente geben. Auf der Website der Rentenversicherung stehen jedoch allgemeine Informationen zur Verfügung.

Wann beginnt die Auszahlung?

Die ersten Rentenbescheide werden an Neurentner versandt. Experten rechnen damit, dass die Bescheide ab Juli 2021 verfügbar sind. Danach kommen die Bürger an die Reihe, die bereits Rente beziehen. Experten rechnen damit, dass dieser Vorgang bis Ende 2022 abgeschlossen sein wird. Die Aufgabe ist immens, denn der Datenaustausch mit dem Finanzamt muss organisiert und die Konten von 26 Millionen Versicherten müssen sorgfältig überprüft werden. Die Deutsche Rentenversicherung verspricht jedoch, dass alle bis dahin aufgelaufenen Beträge nachgezahlt werden. / Fotoquelle: © Christian Horz – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.