Die Unterschiede in den Steuerklassen

- 18.08.2021 von Sonja Hess -

Finanzamt und LohnsteuerJeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt eine Lohnsteuerklasse zugewiesen. Insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Die Einteilung erfolgt durch das Finanzamt. Ausschlaggebend ist der Familienstand, das Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Lohnsteuer-Kombination.

Übersicht aller Lohnsteuerklassen

Grundsätzlich entscheidet das Finanzamt über die Lohnsteuerklasse. Ausnahmen gibt es bei Ehepaaren, die wählen können.

Steuerklasse 1

In dieser Steuerklasse befinden sich unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder. Verwitwete und geschiedene Personen werden auch in dieser Lohnsteuerklasse geführt. Diese Steuerklasse zählt zu den ungünstigsten Steuerklassen. Die Arbeitnehmer müssen hier höhere Abzüge in Kauf nehmen. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse ist nur bei Heirat möglich. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn die Person ein Kind bekommt und alleinerziehend ist. In diesem Fall kann in die Lohnsteuerklasse 2 gewechselt werden. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse muss vom Steuerpflichtigen beantragt werden und erfolgt nicht automatisch. Wer sich zusätzlich etwas dazuverdienen will, sollte darauf achten, die Obergrenze von 450 Euro nicht zu überschreiten. Wird die Obergrenze überschritten, wird der Arbeitnehmer für seinen Nebenjob in die Lohnsteuerklasse 6 eingeteilt.

Steuerklasse 2

Diese Steuerklasse ist ausschließlich für Alleinerziehende vorbehalten, die Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für sich in Anspruch nehmen. Es darf keine volljährige Person im Haushalt leben, die erziehungsberechtigt ist. Diese Lohnsteuerklasse gehört zu den günstigen, denn das Nettogehalt fällt hier aufgrund weniger Abzüge höher aus.

Steuerklasse 3

Das ist die Steuerklasse mit den geringsten Abzügen. Sie ist ausschließlich für Verheiratete vorbehalten, die entweder Alleinverdiener sind oder deren Ehepartner in der Lohnsteuerklasse 5 sind. Ehepartner haben die Möglichkeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wählen. Verdient ein Ehepartner sehr viel, ist es für ihn sinnvoll, die Lohnsteuerklasse 3 zu wählen, während der schlechter Verdienende die Lohnsteuerklasse 5 wählt. Haben beide Partner ungefähr das gleiche Bruttogehalt, sollte die Wahl bei beiden auf die Steuerklasse 4 fallen.

Steuerklasse 4

Diese Steuerklasse gilt für Verheiratete. Nach der Hochzeit werden beide automatisch dieser Steuerklasse zugeordnet. Verdienen beide gleich viel, können sie in dieser Steuerklasse bleiben. So wird die Steuerlast gleichmäßig verteilt. Verdient ein Ehepartner erheblich mehr, lohnt sich ein Wechsel in die Lohnsteuerklassen 3 und 5.

Steuerklasse 5

In dieser Steuerklasse befinden sich Verheiratete in Kombination mit der Steuerklasse 3. Hier fallen sehr hohe Steuern an. Deshalb sollte der Partner mit dem niedrigeren Einkommen diese Lohnsteuerklasse wählen. Der Besserverdienende bekommt dann die Lohnsteuerklasse 3.

Steuerklasse 6

Das ist die Steuerklasse mit den meisten Steuerabzügen. Diese wird zusätzlich zu den anderen Steuerklassen vergeben und ist nicht abhängig vom Familienstand. In diese Lohnsteuerklasse werden Personen eingeteilt, die einen Nebenjob mit mehr als 450 Euro ausüben.

Wie verhält es sich bei Selbstständigen?

Selbstständige und Freiberufler bekommen keine Lohnsteuerklasse zugewiesen. Sie müssen beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen. Wird die freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt, so gilt die bereits zugewiesene Lohnsteuerklasse.

Wie kann die Lohnsteuerklasse gewechselt werden?

Ein Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren muss beim Finanzamt beantragt werden. Geschieht dies direkt nach der Heirat, muss das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Was geschieht bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosigkeit spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle. Problematisch wird es, wenn die Kombination der Lohnsteuerklassen bei Ehepaaren während der Arbeitslosigkeit gewechselt werden soll. Das Arbeitsamt billigt einen Wechsel der Lohnsteuerklasse nur dann, wenn dadurch das Arbeitslosengeld geringer ausfällt. / Fotoquelle: © Monkey Business Images – Shutterstock.com

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können