Wie Gehaltswunsch in der Bewerbung formulieren?

- 11.03.2011 von ph -

Den Gehaltswunsch in der Bewerbung richtig formulieren – für viele Jobsuchende stellt das eine der größten Hürden bei der Antwort auf ein Stellenangebot oder auch bei einer Initiativbewerbung dar. Weil es ihnen unangenehm ist, ihren Gehaltswunsch deutlich zu formulieren, verzichten sie oftmals ganz darauf, das Thema anzusprechen oder drücken sich sehr vage aus, etwa mit Standardfloskeln wie: „Über meine Gehaltsvorstellungen würde ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen verhandeln“. Sie verschieben den heiklen Punkt also auf die Zukunft, auf das Vorstellungsgespräch von Angesicht zu Angesicht. Doch zu diesem Gespräch kommt es unter Umständen gar nicht erst, wenn man das Thema Gehaltswunsch in der Bewerbung nicht schriftlich zu formulieren wagt.

Fakt ist: Wenn in einer Stellenanzeige ausdrücklich um Angaben zur Gehaltsvorstellung gebeten wird, dann sollte man diese auch unbedingt machen. Verzichtet man darauf, so signalisiert man schon im Vorfeld, dass man auf Anforderungen des Stellenanbieters nicht korrekt einzugehen in der Lage ist. Bewirbt man sich aus einer gesicherten Tätigkeit heraus um eine vergleichbare Position in einem anderen Unternehmen, dann sollte man sich auch an seinem bisherigen Gehalt orientieren und maximal fünf bis zehn Prozent mehr verlangen. Will man mit dem Stellenwechsel Karriere machen und bewirbt man sich auf eine höhere Position als die bisherige, so sind zehn bis fünfzehn Prozent mehr Gehalt durchaus üblich und angemessen.

Bei der Berechnung des bisherigen Grundgehaltes sollte man nicht vergessen, Sonderzahlungen wie vermögenswirksame Leistungen, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie weitere Leistungen wie Direktversicherungen, Dienstwagen etc. mit zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich oft ein viel höheres Monatsgehalt als ursprünglich angenommen. Dieses dient dann als Basis für den Gehaltswunsch, den man klipp und klar schriftlich in Bewerbung formulieren sollte. Schließlich will der zukünftige Arbeitgeber wissen, mit wem er „rechnen“ kann – und das gilt auch im wahrsten Sinne des Wortes.