Ab 2013 ändert sich viel mehr als der Name der Gebühreneinzugszentrale: Der Rundfunkbeitrag löst die bekannte Rundfunkgebühr ab. Was bedeutet diese Änderung für private Haushalte und für Unternehmen?
Einheitlicher Beitrag für alle Geräte
Heute muss jeder, der einen Fernseher besitzt, monatlich 17,98 Euro zahlen. Wenn lediglich ein Radio vorhanden ist, dann sind 5,76 Euro fällig. Wenn jemand weder TV oder Radio, noch ein anderes sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“, sprich ein internetfähiges Handy oder einen Computer, besitzt, werden keine Gebühren gezahlt. Ab 2013 wird eine einheitliche Pauschale pro Haushalt eingeführt: der Rundfunkbeitrag. Er beträgt 17,98 Euro in Monat und wird ausnahmslos von jedem Haushalt eingezogen, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht.
Welchen Sinn hat der neue Rundfunkbeitrag?
Der Hauptgrund für die Einführung des neuen Beitrags ist die Vereinfachung der bestehenden Regelung. Über die letzten Jahren haben mehrere Innovationen die Medienwelt revolutioniert: Die Grenzen zwischen Fernsehen, Radio, PC und der Telefonverbindung verwischen immer mehr. Außerdem gibt es kaum einen Haushalt, in dem überhaupt kein Empfangsgerät vorhanden ist.
Gewinner und Verlierer der neuen Regelung
Für 90% der privaten Haushalte ändert sich ab 2013 nichts. Allerdings müssen diejenigen, die bisher kein Gerät angemeldet hatten oder lediglich ein Radio besitzen, mehr zahlen. Dafür gehören Haushalte, in denen mehrere Generationen gemeinsam wohnen, zu den Gewinnern. Im Unterschied zur heutigen Situation müssen sie nur eine einzige Gebühr entrichten. Auch Wohngemeinschaften profitieren von der neuen Regelung, denn für sie ist ebenfalls nur eine Gebühr fällig. Empfänger von Sozialleistungen dürfen die Befreiung von dem Beitrag beantragen, Menschen mit Behinderung sollen einen verminderten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro monatlich zahlen.
Auch für Unternehmen werden die Regeln einfacher
Wenn aktuell jedes Empfangsgerät ermittelt werden soll, und die Gebühr von der Zahl der Geräte abhängig ist, gilt ab 2013: Die Beschäftigtenzahl ist entscheidend. Einzel- und Kleinunternehmen, die bis zu 8 Beschäftigten haben, zahlen einen günstigen Beitrag in Höhe von 5,99 Euro. Die Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 9 und 19 zahlen 17,98 Euro. Der Höchstbeitrag von 3.236,40 Euro monatlich entrichten größere Firmen, die über 20.000 Mitarbeiter beschäftigen. Bei der Ermittlung vom neuen Beitrag spielt auch die Zahl der Betriebsstätten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge eine Rolle.
Einrichtungen des Gemeinwohls werden entlastet
Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten nun günstigere Beitragssätze: Sie müssen in der Regel zwischen 5,99 Euro und 17,98 Euro monatlich pro Betriebsstätte zahlen. / Fotoquelle: fotolia.de / © bounlow-pic