Worauf Arbeitnehmer bei der steuerlichen Absetzung des Heimarbeitsplatzes achten sollten
Seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause für viele Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Doch was viele nicht wissen: Auch steuerlich kann sich das Homeoffice lohnen. Wer die Voraussetzungen kennt und gezielt nutzt, kann bei der nächsten Steuererklärung bares Geld sparen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Maximum aus Ihrem Heimarbeitsplatz herausholen.
Die Homeoffice-Pauschale: Einfach und unkompliziert
Für die Jahre ab 2023 gilt eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage im Jahr – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Wichtig: Diese Pauschale können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie zu Hause kein separates Arbeitszimmer haben. Die Pauschale gilt für jeden Tag, an dem Sie im Homeoffice gearbeitet haben und keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte stattfanden – auch wenn Sie nicht den ganzen Tag zu Hause waren.
Tipp: Führen Sie ein einfaches Kalendarium, in dem Sie Ihre Homeoffice-Tage notieren. Das Finanzamt kann entsprechende Nachweise verlangen.
Das Arbeitszimmer: Nur unter strengen Bedingungen absetzbar
Wenn Sie ein eigenes, klar abgegrenztes Arbeitszimmer haben, können Sie mehr als nur die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Voraussetzung: Das Zimmer darf nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Ein Schreibtisch in der Ecke des Wohnzimmers reicht hier nicht aus.
- Voll absetzbar ist das Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (z. B. bei Selbstständigen oder Lehrkräften ohne anderen Arbeitsplatz).
- Bis zu 1.250 Euro pro Jahr können Arbeitnehmer geltend machen, wenn ihnen für ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Beispiel: Eine Angestellte arbeitet dauerhaft im Homeoffice, weil ihr Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz im Büro anbietet. Ihr separater Arbeitsraum zu Hause erfüllt die Voraussetzungen. Sie kann bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzen.
Absetzbare Kosten rund ums Homeoffice
Neben der Pauschale oder dem Arbeitszimmer selbst gibt es weitere Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können:
- Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl etc.
- Telefon- und Internetkosten: Bis zu 20 % der monatlichen Kosten, maximal 20 Euro im Monat, pauschal.
- Anteilige Nebenkosten: Bei einem anerkannten Arbeitszimmer können auch Mietkosten, Heizung, Strom, Reinigung anteilig abgesetzt werden.
Tipp: Sammeln Sie Quittungen und Rechnungen. Auch kleinere Ausgaben summieren sich über das Jahr.
Werbungskostenpauschale und Einzelveranlagung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2023). Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten – inklusive Homeoffice – darüber liegen, wirkt sich dies steuerlich aus.
Beispiel: Sie machen 180 Homeoffice-Tage geltend (1.080 Euro) und kaufen für 300 Euro einen neuen Monitor. Ihre Werbungskosten liegen damit bei 1.380 Euro – Sie profitieren steuerlich vom Überschreiten der Pauschale.
Fazit: Planung zahlt sich aus
Wer das Homeoffice clever nutzt, kann seine Steuerlast deutlich senken. Wichtig ist, die Voraussetzungen genau zu prüfen und alle Belege griffbereit zu haben. Auch wenn nicht jeder Anspruch auf das Arbeitszimmer hat, bringt bereits die Homeoffice-Pauschale spürbare Entlastung.
Unser Rat: Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Unterlagen und holen Sie im Zweifel steuerlichen Rat ein. So sichern Sie sich alle Vorteile, die Ihnen zustehen.
Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel entsprechen dem heutigen Stand nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine steuerliche Beratung dar. Bitte klären Sie steuerliche Fragen stets mit Ihrem Steuerberater
Bild: KI generiert