Kann man ein Erbe ausschlagen?

- 07.03.2025 von Sebastian Nissen -

Erbfolge und NachlassErben setzen viele gleich mit einem unverhofften Geldsegen. Das ist aber nicht immer der Fall, und es gibt durchaus Gründe, ein Erbe auszuschlagen.

Erben bedeutet auch Verpflichtungen

Wenn ein Mensch stirbt, tritt automatisch die Erbfolge in Kraft. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Viele Menschen sterben nicht reich, sondern verarmt. In diesem Fall bedeutet Erben, die Rechtsnachfolge des Verstorbenen anzutreten, also auch seine Verbindlichkeiten zu übernehmen. Somit sind mit dem Erbe auch Verpflichtungen verbunden. Es sind nicht nur Schulden, die einem die Freude am Erbe verderben. Nicht jeder ist fähig, die Erbschaftssteuer zu bezahlen, gelegentlich ist auch das Erbe mit einer Auflage verbunden, die es dann zu erfüllen gibt. Wer dies nicht möchte, kann das Erbe ausschlagen.

Was ist beim Ausschlagen eines Erbes zu beachten?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich bei einem Erbe nur die Rosinen herauszusuchen. Angenommen, das Erbe umfasst Bargeld und einen Besitz, der verschuldet ist. Es ist nicht möglich, das Bargeld anzunehmen und den Besitz auszuschlagen. Ausgenommen davon ist lediglich der Pflichtteil bei der gesetzlichen Erbfolge. Wird das Erbe in diesem Fall ausgeschlagen, erhält man trotzdem den Pflichtteil.
Bei einer Hinterlassenschaft muss der Erbe sorgfältig prüfen, welche Verpflichtungen mit der Annahme auf sie oder ihn zukommen. Dafür hat man sechs Wochen Zeit. Danach muss die Entscheidung fallen. Zuständig dafür ist das Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers.

Nun kann es vorkommen, dass die Zeit zu kurz ist und die wahren Vermögensverhältnisse erst später ans Tageslicht kommen. In diesem Fall kann das Erbe noch rückwirkend ausgeschlagen werden. Dazu ist aber eine umfangreiche Begründung notwendig. Nur wenn dies gerechtfertigt ist, wird dem Antrag stattgegeben. In diesem Fall lohnt es sich, einen guten Anwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen.
Falls das Erbe ausgeschlagen wird, erbt einfach der nächste Verwandte. Schlägt auch dieser das Erbe aus, bleibt oft nur noch der Staat als letzter Erbe.

Was kostet das Ausschlagen des Erbes?

Nicht nur die Annahme eines Erbes, auch dessen Ausschlagen kostet Geld. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz § 3 geregelt. Die Höhe ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Für eine Ausschlagung fällt die Hälfte der in diesem Gesetz festgelegten Gebühren an. Nachfolgend exemplarisch die ungefähren Kosten. Da sich die Preise ständig ändern, muss man sich zuvor beim Notar über die genauen Kosten informieren. Aktuelle Beispiele (März 2025):

  • Bei einem Nachlasswert von 5000 Euro beträgt die Gebühr ca. 30 Euro.
  • Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro sind es ca. 37,50 Euro.
  • Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro sind es ca. 136,50 Euro.
  • Bei einem Nachlasswert von 1.000.000 Euro sind es ca. 867,50 Euro.

Um ein Erbe rechtsgültig auszuschlagen, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Dieses muss zusammen mit einem gültigen Personalausweis und dem Anschreiben vom Nachlassgericht mitgebracht werden.

Welche Alternative gibt es?

Das Problem mit der Erbschaft ist meist nicht so einfach, denn es spielen nicht nur materielle Gesichtspunkte eine Rolle, sondern auch emotionale Bindungen an Immobilien und Gegenstände, zu denen man keinen Zugriff mehr hat, wenn das Erbe abgelehnt wurde. Eine Alternative stellt ein Nachlassverwalter oder ein Nachlassinsolvenzverwalter dar. In diesem Fall muss der Erbe nicht mit seinem privaten Vermögen haften, kann aber trotzdem die Gegenstände behalten. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Gläubiger darauf Anspruch haben. / Fotoquelle: © JP WALLET – Shutterstock.com