In Deutschland sind ungefähr 9 Millionen Menschen in einer privaten Krankenversicherung versichert, gegenüber ungefähr 70 Millionen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Zwar besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, trotzdem haben die Bürger das Recht, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Das schließt auch das Recht zum Wechsel der Krankenkasse und zur Kündigung des aktuellen Anbieters ein. Dabei müssen Sie jedoch einige Regeln beachten.
Welche Arten der Kündigung gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann nur spätestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Geschäftsjahrs erfolgen. Normalerweise deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr, es gibt aber auch Versicherer, bei denen das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt beginnt und endet. Studieren Sie vor der Kündigung genau Ihren Vertrag und fragen Sie im Zweifel nach. In bestimmten Fällen haben Sie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Das können folgende Gründe sein:
- Die Versicherungspflichtgrenze sinkt und das Mitglied wird in der GKV versicherungspflichtig.
- Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung
- Beitragserhöhung oder Leistungsänderung durch die Versicherung
In letzterem Fall haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In den anderen Fällen sollten Sie, sobald Ihnen die Umstände, die zu einer Sonderkündigung führen bekannt sind, Ihren Versicherer kontaktieren und sich über die Kündigung unterhalten bzw. beraten lassen.
Worauf sollte man achten?
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Sie müssen sich daher um einen nahtlosen Übergang von einem Versicherer zum anderen kümmern und erst kündigen, wenn Sie einen neuen Versicherer gefunden haben. In manchen Fällen ist ein Tarifwechsel eher zu empfehlen als eine Kündigung. Die privaten Versicherer bieten neben dem Standard- und dem Komforttarif auch eine Basisversorgung an. Diese ist wesentlich kostengünstiger, bietet dafür jedoch nur eingeschränkte Leistungen. Trotzdem ist bei einer Beitragserhöhung der Tarifwechsel oft besser als die außerordentliche Kündigung.
Die Kündigung sollte immer in schriftlicher Form erfolgen. Verlassen Sie sich nicht auf Telefongespräche oder E-Mails. Verwenden Sie für die Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie im Zweifelsfall vor Gericht beweisen, dass Sie Ihrem Versicherer die Kündigung rechtzeitig zugestellt haben. In manchen Fällen kann es trotzdem passieren, dass Sie für einige Zeit doppelte Beiträge zahlen müssen, wenn Sie die Kündigungsfrist versäumen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren.