Lohnsteuerkarte 2011 beantragen

- 24.03.2011 von Gaby Mertens -

Das Bundesministerim der Finanzen wird, so wie es noch in 2010 über die zuständigen Gemeinden geschehen ist, für das Jahr 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versenden. Der Gesetzgeber wird das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umstellen. Ab dem Jahr 2012 informiert die Finanzverwaltung die Arbeitgeber in elektronischer Form über die für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlichen Daten. Damit werden die bislang von den Kommunen ausgestellten Lohnsteuerkarten in Papierform überflüssig. Mit diesem Verfahren soll die Kommunikation zwischen Bürgern, Arbeitgebern und Finanzverwaltung vereinfacht und beschleunigt werden.

Die Arbeitnehmer brauchen daher keine Lohnsteuerkarte mehr zu beantragen und bei ihrem Arbeitgeber für das Jahr 2011 auch keine mehr vorzulegen. Die Lohnsteuerkarten werden letztmalig für das Jahr 2010 erstellt. Sie behalten für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit und sind mit den auf ihnen enthaltenen Eintragungen für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 weiterhin maßgebend. Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, erhält der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 von seinem bisherigen Arbeitgeber zurück und legt sie seinem neuen Arbeitgeber vor. Eingetragene Freibeträge gelten auch im Jahr 2011 weiter. Falls sich die Eintragungen ändern, müssen die Arbeitnehmer die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 durch das Finanzamt ändern lassen.

Wer im Jahr 2011 infolge einer Arbeitsaufnahme erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, kann beim zuständigen Finanzamt anstelle einer Lohnsteuerkarte eine arbeitgeberbezogene Ersatzbescheinigung mit den persönlichen Angaben für den Lohnsteuerabzug beantragen. Auszubildende brauchen keine Ersatzbescheinigung zu beantragen, da bei ihnen die Steuerklasse I unterstellt wird. Gleichzeitig ändert sich auch die bekannte Steuernummer beim Finanzamt. Sie wird durch eine elfstellige Identifikationsnummer ersetzt, die bereits ab der Geburt zugeteilt wird und lebenslang bestehen bleibt. Diese ist mithin Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens und wird allen Bürgern mit der Post mitgeteilt.

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.