Erhebliche Einschnitte im Mietrecht – Die Änderungen und ihre Folgen

- 31.01.2013 von Sonja Hess -

Miete und MieterhöhungIn den letzten Jahren sind die Mieten in den Städten unverhältnismäßig hoch gestiegen. Dagegen ist der Bundestag mit dem Beschluss der neuen Mietrechtsreform vorgegangen. Doch diese Reform beinhaltet auch viele Nachteile, denen die Mietverbände sehr kritisch gegenüberstehen.

 

Änderungen im neuen Mietrecht

Die gesetzlichen Grundlagen zum Mietrecht finden sich in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In diesen relativ überschaubaren Abschnitten wird das Mietrecht erklärt. Doch mit der Mietrechtsreform haben sich nun viele Regelungen verändert. Dies sind die wichtigsten Änderungen:

1. Der Vermieter darf auch Sanierungsmaßnahmen auf die Miete umlegen, die finanziell nicht von Vorteil sind, dafür aber umweltfreundlich. Dabei dürfen sie höchstens 11% der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe der Miete kompensieren. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Wohnung von 80 m² wären dies bei Sanierungskosten von 200 EUR pro m² eine Mieterhöhung von rund 160 EUR monatlich.

2. Aufgrund des vermehrten Aufkommens sogenannter „Mietnomaden“ ist es Vermietern nun möglich, den Mieter bei deutlichem Verzug der Kautionszahlung fristlos zu kündigen. Ebenso ist das Verfahren von Zwangsräumungen vereinfacht worden. Wohnungen von Mietnomaden können nun von einem Gerichtsvollzieher geräumt werden, ohne dass die in der Wohnung befindlichen Gegenstände kostenintensiv eingelagert werden müssen.

3. Ab sofort kann in den ersten drei Monaten keine Mietminderung mehr erfolgen, wenn Wohnungseigentümer Sanierungen vornehmen, die der Einsparung von Energie dienen. Eine Mietminderung ist erst nach Ablauf der ersten drei Monate möglich.

4. Aufgrund der steigenden Mieten werden Mieterhöhungen nun gedeckelt. Ab sofort dürfen Vermieter ihre Miete nur um 15 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen. Dies muss jedoch vom Bundesland im Vorfeld für die jeweiligen Regionen festgelegt werden.

Kritik von Opposition und Mieterverbänden

Die Mieterverbände äußern sich sehr kritisch gegenüber der Reform. Sie finden, dass besonders in den Punkten 1 und 3 das Recht der Mieter stark eingeschränkt wird. Sie sind der Meinung, dass man nur für eine einwandfreie Wohnung auch den maximalen Preis zahlen sollte. Zum Punkt Mietnomaden warf Renate Künast, Fraktionschefin der Grünen ein, dass diese kein Massenphänomen darstellen. Der völlige Wegfall einer Abmahnung würde auch die normalen Mieter betreffen.

Vorteile für Vermieter – Nachteile für Mieter

Abgesehen von der geringen Deckelung der Mietpreiserhöhung von 20 % auf 15 % werden mit der Mietrechtsreform hauptsächlich die Interessen der Vermieter durchgesetzt. Die vom Mieterbund kritisierten Punkte sind leicht nachvollziehbar und so bleibt die Frage im Raum, ob die Mietrechtsreform zu Gunsten der Energiewende nicht zu sehr auf die Kosten der Mieter geht. / Fotoquelle: fotolia.de / © ElenaR

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können