Mutterschaftsgeld – Unterstützung für Schwangere und frischgebackene Mütter

- 05.03.2020 von Marlen Schurr -

Mutterschutz und ArbeitgeberzuschussSchwangere und junge Mütter sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Darum genießen sie einen umfangreichen Schutz durch den Gesetzgeber. Teil des Mutterschutzes ist das Mutterschaftsgeld. Es wird gezahlt, um den Lebensunterhalt der Mutter zu sichern. Dadurch wird sie entlastet und kann sich ganz auf ihr Kind konzentrieren, denn das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wer nicht?

  • Mutterschaftsgeld erhalten alle Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden. Sie müssen zudem eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert sein. Wer kein eigenes Einkommen hat und nur über die Familienversicherung krankenversichert ist, erhält kein Mutterschaftsgeld.
  • Wenn die Arbeitnehmern jedoch geringfügig beschäftigt und über den Ehemann in der Familienversicherung ist, hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  • Auch selbstständige Mütter, die in der PKV versichert sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Besteht allerdings eine Krankentagegeldversicherung, hat die Mutter während des Mutterschutzes Anspruch auf Krankentagegeld.
  • Bei Arbeitnehmerinnen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, besteht ein Anspruch, wenn sie Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Arbeitslose Mütter erhalten Mutterschaftsgeld.

Wo muss das Mutterschaftsgeld beantragt werden?

Das hängt ganz davon ab, wo die Arbeitnehmerin versichert ist und wie ihr Arbeitsverhältnis aussieht. Wer zur übergroßen Mehrheit gehört und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, beantragt dort das Mutterschaftsgeld. Das Formular muss von einer ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin begleitet werden.

Privat versicherte oder geringfügig beschäftigte Mütter (auch Studentinnen und Rentnerinnen) mit Familienversicherung erhalten den Antrag beim Bundesversicherungsamt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld und wie lange wird es gezahlt?

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen ist einheitlich. Aktuell (2020) beträgt es 13 Euro pro Tag. Das Mutterschaftsgeld wird für 30 Tage pro Monat gezahlt. Das Bundesversicherungsamt zahlt einen Einmalbetrag von maximal 210 Euro. In der Regel gibt es Mutterschaftsgeld in der Zeit von 6 Wochen vor bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Bezieherinnen von ALG II haben im Mutterschutz Anspruch auf erhöhte Leistungen (Mehrbedarf) und eventuell Sonderzahlungen.

Was hat es mit dem Arbeitgeberzuschuss auf sich?

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Mutter einen Zuschuss zu den Leistungen der Krankenkasse zu zahlen, wenn der Nettoverdienst der Arbeitnehmerin höher als 13 Euro pro Tag liegt. Der Arbeitgeberzuschuss ist insgesamt so hoch, dass der durchschnittliche Nettolohn erzielt wird. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden jedoch dabei nicht berücksichtigt. Die Grenze liegt bei 390 Euro/Monat (30×13 Euro). Wer weniger verdient, hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Auch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse fällt in diesem Fall prozentual geringer aus.
  • Arbeitnehmerinnen mit mehreren Arbeitgeber erhalten von allen einen Arbeitgeberzuschuss. Die Höhe wird anteilig an der Höhe des Gesamteinkommens berechnet.
  • Der Arbeitgeberzuschuss muss bei diesem beantragt werden. Ebenso wie beim Antrag für das Mutterschaftsgeld wird auch dafür eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschaftslohn?

Mutterschaftslohn wird gezahlt, wenn die Arbeitnehmerin aus medizinischen Gründen vor Beginn oder nach dem Ende des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten darf. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um Schichtarbeit, Tätigkeiten am Fließband oder im Akkord handelt. Sollte es am Arbeitsplatz zu laut oder schmutzig sein, es sich um stehende Arbeit handeln oder giftige Stoffe verwendet werden, kann ebenfalls ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erhält die Mutter Mutterschaftslohn. Das ist ein normaler Arbeitslohn, auf den Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen.

Wie wirkt sich das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld aus?

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen wird zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet. Für die Tage, an denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, gibt es kein Elterngeld. Die Anrechnung kann auch nicht verhindert werden, wenn Elterngeld erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist (und somit dem Auslaufen des Mutterschaftsgeldes) beantragt wird.
Anders sieht es bei der Einmalzahlung von Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamts aus. Diese wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. / Fotoquelle: © Jan Faukner – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!