In seiner ursprünglichen Fassung wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) am 26. August 1971 verabschiedet. Es regelt die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studenten. Der Begriff wird umgangssprachlich auch für die betreffenden Fördermittel verwendet. Die neuesten Änderungen wurde am 21. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und traten am 1. August 2022 in Kraft.
Der BAföG-Höchstsatz steigt
Das BAFöG wird verbessert und die Sätze der aktuellen Entwicklung angepasst. Das bedeutet, dass der Höchstsatz für Studenten an Hochschulen und Universitäten von bisher 861 Euro auf 943 Euro im Monat ansteigt. Diese Änderung trifft auf Auszubildende und Studenten zu, die nicht mehr zuhause bei den Eltern wohnen. Der BAföG-Höchstbetrag setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Grundbedarf
- Wohnpauschale
- Zuschuss zur Krankenversicherung / privaten Krankenversicherung
Das Schüler BAföG steigt ebenfalls, sowohl für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen als auch bei denen, die ihre eigene Wohnung haben.
Erhöhung des Wohnzuschlags
Nicht wenige Mieter haben vor Kurzem Post von ihrem Vermieter erhalten, der aufgrund gestiegener Kosten eine Erhöhung der Miete ankündigte. Da kommt es sehr gelegen, dass die BAföG-Reform ebenfalls eine Erhöhung der Wohnpauschale vorsieht. Wohnen Schüler und Studenten noch bei ihren Eltern, können sie bis zu 59 Euro pro Monat Wohnpauschale erhalten. Haben sie eine eigene Wohnung, steigt dieser Betrag auf maximal 360 Euro im Monat. Wenn BAföG-Empfänger eine Immobilie bewohnen, die den Eltern gehört, werden sie als noch zu Hause wohnend eingestuft und erhalten den niedrigeren Betrag.
Auch das Auslands-BAföG wird erhöht
Immer mehr deutsche Studenten studieren an ausländischen Universitäten oder verbringen dort zumindest einen Teil ihres Studiums. Dafür kann Auslands-BAföG gezahlt werden. Die Zuschüsse für die Studiengebühren erhöhen sich um 1.000 Euro auf jetzt 5.600 Euro. Für Studienplätze innerhalb Europas werden Zuschüsse in Höhe von 250 Euro für Reisekosten gezahlt (Hin- und Rückreise), für Studienplätze außerhalb Europas 500 Euro. Diese Zuschüsse wurden übrigens nicht erhöht.
Deutsche Studenten im Ausland erhalten zudem Zuschüsse für eine Auslandskrankenversicherung. Für unter 30 Jahre alte Bezugsberechtigte wächst der Zuschuss auf 93 Euro/Monat und für Bezugsberechtigte über 30 Jahre steigt er auf 167 Euro/Monat.
Anhebung der Freibeträge
Bei der Berechnung des BAföGs werden das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Bei der Berechnung werden bestimmte Freibeträge nicht mit einbezogen. Deren Grenzen wurden angehoben. Der Grundfreibetrag steigt für Studierende auf 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Das entspricht der Höhe des Einkommens durch einen Minijob. Für verheiratete Studenten steigt der monatliche Grundfreibetrag auf 805 Euro für den Lebenspartner und pro Kind um 703 Euro.
Der Freibetrag vom eigenen Vermögen steigt bei unter 30-jährigen auf 15.000 Euro und bei über 30-jährigen auf 45.000 Euro. Pro eigenes Kind kommen weitere 2.300 Euro hinzu.
Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und/oder Ehe- bzw. Lebenspartner werden auf 2.415 Euro monatlich angehoben. Für jedes weitere Kind kommen 736 Euro pro Monat dazu. Leben die Eltern getrennt, wird der Freibetrag pro Person mit 1.605 Euro pro Monat berechnet.
Weitere wichtige Änderungen
- Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Pauschale in Höhe von 160 EUR im Monat gewährt. Er wird für Kinder bis 14 Jahre gezahlt. Der Betrag wird an das Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.
- Die Altersgrenze für den Bezug von BAföG steigt auf 45 Jahre.
- Alle, die im Jahr 2022 BAföG beziehen, erhalten einen einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro.
Reichen diese Anpassungen aus?
Vielen Kritikern geht die neueste BAföG-Reform nicht weit genug. Zwar sind die Erhöhungen der Sätze generell begrüßenswert, sie reichen aber bei weitem nicht aus, weil die Preise viel stärker steigen werden. Dazu kommt, dass im Gesetz keine automatische Anpassung der Zuschüsse vorgesehen ist. Wenn die inflationäre Entwicklung weiter anhält, werden die Anpassungen wohl nicht reichen, um die auflaufenden Kosten zu decken. / Fotoquelle: © 4 PM production – Shutterstock.com