Privatinsolvenz – Der Weg aus den Schulden

- 16.01.2025 von Sebastian Nissen -

Schulddenbereinigung und VerbraucherinsolvenzLaut den Angaben des Bundesamts für Statistik haben Privatpersonen in Deutschland im Durchschnitt 30.900 Euro Schulden. Diese Zahl mag auf den ersten Blick alarmierend erscheinen, dabei muss man jedoch beachten, dass hochwertige Güter wie Immobilien und Neufahrzeuge in der Regel durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Schulden stellen daher kein Problem dar, solange die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Anders sieht es aus, wenn die Summe der Zahlungsverpflichtungen die der Einnahmen übersteigt. Das kann ernsthafte Konsequenzen haben. Die Privatinsolvenz bietet unter Umständen einen Ausweg.

Was ist eine Privatinsolvenz?

In der juristischen Fachsprache wird sie Verbraucherinsolvenz genannt. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das es Privatpersonen ermöglicht, in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei zu werden. Die Möglichkeit zur Privatinsolvenz steht allen Bürgern offen, die entweder Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Sozialleistungen oder Rente bzw. Pension beziehen. Durch die Regelung der Kostenstundung können auch mittellose Personen eine Privatinsolvenz beantragen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Im ersten Schritt sucht der Schuldner eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf und legt die persönliche finanzielle Situation offen. Der Anwalt versucht dann, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und einen Plan zur Schuldenbereinigung zu erstellen. Wenn der Versuch scheitert, muss ein Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht gestellt werden. Das Gericht prüft den Antrag und versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert dieser Versuch, wird das Verfahren der Verbraucherinsolvenz offiziell eröffnet.

Das Gericht ernennt einen Insolvenzverwalter, der Zugriff auf das Vermögen des Schuldners hat. Er versucht, aus diesem Vermögen so viel Geld wie möglich an die Gläubiger weiterzuleiten. Schuldner müssen sich beispielsweise auf den Besuch eines Gerichtsvollziehers einstellen, der Vermögenswerte überprüft und gegebenenfalls pfändet. Wer Wohneigentum oder ein hochwertiges Kfz besitzt, kann dazu gezwungen werden, dieses zu verkaufen und den Erlös den Gläubigern zu überweisen.

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens bedeutet, dass die Gläubiger den Schuldner nicht mehr individuell kontaktieren dürfen. Für ihre Forderungen ist der Insolvenzverwalter zuständig. Wenn das pfändbare Vermögen des Schuldners verteilt ist, beginnt die Wohlverhaltensphase.

Was bedeutet die Wohlverhaltensphase?

Dieser Teil ist der längste der Privatinsolvenz. Er dauert in der Regel 3 Jahre. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, alles zu tun, um seine Schulden so weit wie möglich zu reduzieren. Das kann beispielsweise bedeuten, dass man sich eine Arbeit suchen oder in eine günstigere Wohnung umziehen muss. Außerdem ist der Schuldner dazu verpflichtet, dem Gericht unverzüglich Änderungen seiner finanziellen Situation mitzuteilen. Das kann beispielsweise die Aufnahme einer neuen, besser bezahlten Arbeit, eine Beförderung mit höherem Einkommen, eine Erbschaft oder eine Bonuszahlung sein. Diese Einnahmen müssen zur Regulierung der Schulden zur Verfügung gestellt werden. Wer die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen hat, erwirbt Anspruch auf die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, die Forderungen der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren werden für nichtig erklärt und man ist wieder schuldenfrei.

Für Personen, die bereits einmal eine Privatinsolvenz durchlaufen haben, verlängert sich die Wohlverhaltensphase auf 5 Jahre.

Welche Schulden fallen nicht unter die Restschuldbefreiung?

Dazu zählen Ordnungsgelder, Zwangsgelder, Forderungen aus zinslosen Darlehen (beispielsweise Gerichtskosten), Unterhaltsschulden und Steuerschulden, die in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung entstanden sind. Auch Schulden, die als Folge krimineller Handlungen wie Kreditbetrug entstanden sind, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.

Ist eine Privatinsolvenz wirklich eine gute Lösung?

Sich als Privatperson insolvent erklären zu lassen, stellt praktisch das letzte Mittel dar, um seine Schulden loszuwerden. In der Regel passiert eine Überschuldung nicht über Nacht, sondern die Verbindlichkeiten türmen sich nach und nach auf. Es ist fast immer besser, nicht zu warten, bis man zahlungsunfähig geworden ist, sondern rechtzeitig einen Schuldnerberater aufzusuchen und mit seiner Hilfe die Schulden außergerichtlich zu bereinigen. / Fotoquelle: © Nik Stock Studio – Shutterstock.com