Rentenbezug im Ausland

- 15.09.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © detailblick-fotoWer in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ist im Rentenalter nicht landesgebunden. Derzeit zahlt die deutsche gesetzliche Rentenversicherung Renten in 150 Länder dieser Welt. Wo man den Lebensabend verbringen möchte, nimmt somit keinen Einfluss auf die erworbenen Rentenansprüche.

Voraussetzungen für die Rentenzahlung ins Ausland

Die eingezahlten Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland binden Menschen im Ruhestand nicht an einen Wohnort. Denn die Altersrente kann auch ins Ausland überwiesen werden und somit einen Lebensabend am gewünschten Wohnort ermöglichen. Um Probleme bei der Auszahlung zu vermeiden und den Anspruch vorab zu prüfen, sollten angehende Rentenbezieher mit dem Wunsch zum Zweitwohnsitz im Ausland, einem vorübergehenden Aufenthalt oder der vollständigen Auswanderung im Vorfeld mit ihrem Rentenberater sprechen und den Formalitäten große Beachtung schenken. Da es keine welt- oder europaweite Regelung für die Rentenberechnung und Rentenzahlung gibt, ergeben sich bei Rentenansprüchen in verschiedenen Ländern zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle. Es handelt sich hierbei zum einen um die autonome Leistung, die sich aus den Ansprüchen des Erstlandes ergibt und zum anderen um die anteilige Leistung, bei denen es sich um Ansprüche des Auswanderungslandes handelt, sollten auch hier Ansprüche geltend gemacht werden können. Eine Zusammenlegung von Ansprüchen, die im In- und Ausland erworben wurden, ist nicht möglich. Unzumutbare Härten können durch zwischenstaatliche Regelungen allerdings vermieden werden.

Vorübergehender oder konstanter Aufenthalt im Ausland bei Rentnern

Veränderungen des Wohnsitzes müssen der Rentenstelle gemeldet werden. Hier ist auch anzugeben, ob man den Lebensabend nur vorübergehend oder dauerhaft in einem Land seiner Wahl verbringt. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt mit zeitlicher Begrenzung wird die gesetzliche Rente so überwiesen wie beim Lebensmittelpunkt in Deutschland. Wer vollständig auswandert und sprichwörtlich alle Brücken hinter sich abbricht, sollte spätestens 3 Monate vor dem Wohnortwechsel mit dem Versicherungsträger sprechen und seine Ortsveränderung bekanntgeben. Um die monatliche Altersrente zu erhalten, ist es notwendig, dem Rentenversicherungsträger eine gültige Bankverbindung mitzuteilen. Kursschwankungen oder Bankgebühren werden vom Rententräger nicht übernommen und müssen vom Zuwendungsempfänger einkalkuliert werden. In Ausnahmefällen kann die Rentenversicherung eine Zahlung ins Ausland ablehnen oder eine eingeschränkte Rentenzahlung vornehmen. Eine Konsultation des Versicherungsträgers ist zwingend notwendig, da diese finanzielle Probleme vermeiden und Klarheit in die Bedingungen zur Rentenzahlung bringen lässt.

Freie Wohnortwahl und steuerliche Aspekte bei Renten im Ausland

Aktuell zahlt die deutsche Rentenversicherung Altersrenten in etwa 150 Länder. Es gibt keine sogenannte Gesamtrente oder Europa-Rente, sodass in verschiedenen Ländern erworbene Rentenansprüche nicht zusammengeführt werden. Für den Rentenbezieher heißt das, dass der Anspruch aus Deutschland nicht gemeinsam mit einem zum Beispiel in der Schweiz oder in Norwegen erworbenen Anspruch veranlagt wird. Wer einen Wohnsitz in Deutschland behält und sich nicht mehr als 6 Monate im Ausland aufhält, ist nach deutschem Gesetz steuerpflichtig. Anders verhält es sich, wenn ein Rentenbezieher auswandert und nicht über eine Meldeadresse in Deutschland verfügt. Hier greift die beschränkte Steuerpflicht und kann in einigen Fällen zur Doppelbesteuerung führen. Je nach Wohnort kann für den Rentner im Ausland eine zusätzliche steuerliche Verpflichtung entstehen, die allerdings in Deutschland bereits entrichtete Steuern einbezieht. Somit muss auch eine Doppelbesteuerung keinen finanziellen Nachteil mit sich bringen und wird in der Regel vom Rentenberater oder dem Finanzamt errechnet und umfassend geprüft.

Rentenbezug im Ausland sollte langfristig geplant werden

Man sollte nicht davon ausgehen, dass die Ummeldung ins Ausland mit einer problemlosen und automatischen Überweisung der Altersrente einhergeht. Eine langfristige Planung kann die Zurückhaltung der Zahlung beziehungsweise zeitintensive Bearbeitungswege vermeiden lassen. In vielen Ländern Europas gibt es spezialisierte Verbindungsstellen zur deutschen Rentenversicherung und somit die Möglichkeit, vor Ort Informationen einzuholen und die Überweisung der Altersrente zu beschleunigen. Im Bereich der organisatorischen Vorleistungen sollte ein Gespräch mit einem Rentenberater einbezogen werden. Auch das Finanzamt hilft weiter und kann ein Ansprechpartner für Rentner mit dem Wunsch zur Auswanderung sein. Eine umfassende Planung sorgt für einen nahtlosen Übergang der Bezüge und sollte deshalb nicht vernachlässigt werden. Fotoquelle: fotolia.de / © detailblick-foto

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.