So funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung

- 27.10.2021 von Daniela Lütke -

Autoversicherung und VersicherungswechselDie Kfz-Versicherung, zumindest die Kfz-Haftpflichtversicherung, gehört zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Sie deckt die finanziellen Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb des Autos entstehen. Kasko und Teilkasko sind dagegen freiwillig, sollten aber abgeschlossen werden.

Was sind die Gründe für einen Wechsel der Kfz-Versicherung?

Der deutsche Versicherungsmarkt ist hart umkämpft. Im Bereich Kfz-Versicherung werben mehr als 100 Gesellschaften um Kunden. Die meisten Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, möchten dieses, weil sie dadurch Beiträge sparen können. Das Sparpotential ist enorm. Im Vergleich zu einem teuren Anbieter können Versicherungsnehmer bei einem Wechsel zu einem günstigen Anbieter mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Nicht alle Autofahrer wechseln jedoch, um Geld zu sparen. Etwas mehr als ein Viertel von ihnen möchte wechseln, weil sie sich von der neuen Versicherungsgesellschaft einen besseren Service erhoffen. Zu dieser Auffassung trägt nicht zuletzt die intensive Werbung bei, die besonders rund um den Stichtag, dem 30. November, im Fernsehen und in anderen Medien geschaltet wird.

Lohnt sich der Wechsel zu einer günstigen Versicherung?

Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Wer über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenkt, ist gut beraten, sich zuvor gründlich zu informieren. Nicht immer bedeuten niedrigere Prämien eine bessere Versicherung. Oft bieten Versicherungen mit scheinbar günstigen Prämien schlechtere Konditionen. Kunden erhalten beispielsweise keinen Rabattschutz oder die Mallorca-Police für Mietwagen ist nicht enthalten. Vor dem Wechsel sollten sich Verbraucher im Internet genau informieren. Die beste Möglichkeit sind Vergleichsportale. Dort können nicht nur Anbieter und Tarife verglichen werden, die Angebote lassen sich auch nach den Anforderungen des Kunden filtern. Nach einem Wechsel der Versicherung ist es nicht möglich, einfach zur alten Versicherung zurückzukehren, da der alte Vertrag beim Wechsel gekündigt wird.

Wie funktioniert der Wechsel?

Das ist ganz einfach. Mit dem Vergleichsrechner informiert sich der Kunde über die diversen Tarife und lässt sich von der Versicherung, die er ausgewählt hat, ein Angebot machen. Wenn es zusagt, kann der Vertrag online abgeschlossen werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss erhält der Versicherungsnehmer die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die Versicherung meldet den Abschluss an die Zulassungsstelle. Erst wenn die neue Versicherung abgeschlossen ist, wird die alte gekündigt.

Wichtige Informationen zur Kündigung

Die Laufzeit einer Kfz-Versicherung beträgt 1 Jahr. In der Regel beginnt die Versicherung am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrags erfolgen. Das bedeutet, die Kündigung muss meistens bei der alten Versicherung bis spätestens dem 30. November vorliegen. Dieses Datum wird oftmals als „Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung“ bezeichnet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Die Kündigung sollte immer schriftlich, als Einschreiben mit Rückschein, erfolgen.

Was ist bei einem Fahrzeugwechsel?

Beim Kauf eines anderen Fahrzeugs hat der Besitzer das Recht, die Versicherung auch außerhalb des Stichtags zu wechseln. Er kann die Versicherung frei auswählen. Die alte Versicherung bleibt vorläufig für das alte Fahrzeug bestehen. Sobald eine Versicherung für das neue Auto abgeschlossen wird, erlischt die alte Versicherung. Bei einem Fahrzeugwechsel dagegen muss die Versicherung informiert werden.

Gibt es Sonderkündigungsrechte?

Unter bestimmten Umständen kann die Versicherung vorzeitig beendet werden. Sonderkündigungsrechte können sowohl Versicherungsnehmer als auch die Versicherung in Anspruch nehmen.

Die Versicherung hat das Recht, den Vertrag zu kündigen:

  • nach einem Schadensfall
  • wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht hat

Der Versicherungsnehmer kann ebenfalls kündigen:

  • nach einer Beitragserhöhung
  • nach einem Schadensfall
  • nach einer Einstufung in eine ungünstige Typen- oder Regionalklasse
  • nach einem Fahrzeugwechsel

In den meisten Fällen haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, um in den angeführten Fällen ihre Versicherung außerordentlich zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn sich der Beitrag aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen erhöht hat.

Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte unbedingt vorher eine neue Kfz-Versicherung abschließen. In Deutschland ist es gesetzlich verboten, ein Auto ohne Versicherung zu fahren. Besteht kein Versicherungsschutz, muss das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. / Fotoquelle: © Monkey Business Images – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.