Umtausch und Widerruf – Unterschiede beim Kauf

- 05.08.2020 von Sebastian Rheingauer -

Nach dem Kauf einer neuen Ware stellen manche Verbraucher fest, dass diese doch nicht ihren Erwartungen entspricht. Viele entscheiden sich dann für einen Umtausch oder einen Widerruf. Doch ist das so ohne weiteres möglich? Auch wenn viele diese beiden Begriffe synonym benutzen, gibt es eindeutige Unterschiede. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es also und gibt es eigentlich ein Recht auf Umtausch bzw. Widerruf?

Was ist ein Widerruf?

Den Widerruf gibt es nur bei einem Kauf über das Internet, aus einem Katalog oder Prospekt und bei Haustürgeschäften. In einem Ladengeschäft kann der Kunde keinen Widerruf anmelden. Wer Dinge im Internet kauft, sieht zwar aussagekräftige Bilder, anfassen kann er die Gegenstände jedoch nicht. Kein Bild und kein Video vermitteln einen umfassenden Eindruck von dem Gegenstand. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Widerrufs geschaffen. Der Kunde kann die Bestellung vierzehn Tage zu Hause in aller Ruhe prüfen. Entspricht die Ware nicht seinen Vorstellungen, kann er sie einfach zurück schicken. Häufig muss er dabei die Kosten für den Rückversand bezahlen. Ein Beleg für den Rückversand liegt der Lieferung oftmals schon bei. Der Kunde erhält sein Geld nach Prüfung zurück überwiesen. Die Vierzehn-Tage-Frist wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Manche Shops verlängern diese auch dauerhaft oder aufgrund besonderer Aktionen.

Was ist ein Umtausch?

Ein Umtausch kommt in einem Ladengeschäft vor. Hier gibt es keine gesetzliche Grundlage. Da der Kunde die Ware im Geschäft prüfen konnte, muss der Verkäufer diese nicht zurücknehmen. Trotzdem bieten viele Verkäufer diese Möglichkeit an. Die genauen Modalitäten sind von Geschäft zu Geschäft verschieden. Nicht immer erhält der Kunde sein Geld zurück. Häufig bietet ihm der Verkäufer ein anderes Produkt an. Möchte er das nicht, erhält er in vielen Fällen einen Gutschein. Bei einem Umtausch verlangen die Händler fast immer einen Kassenbon. Ist dieser nicht vorhanden, tauschen viele Geschäftsinhaber den Gegenstand nicht um. Auch hier kommt es auf die Kulanz des Geschäftsführers an.

Was bei einem Widerruf zu beachten ist

  • Bei einem Widerruf hat jedes Geschäft andere Regeln. Einige versenden bestimmte Aufkleber, mit denen der Kunde die Ware zurückschicken kann.
  • Das Widerrufsrecht gilt nur bei gewerblichen Verkäufern. Im Internet verkaufen viele private Anbieter gebrauchte Produkte. Bei diesen ist ein Widerruf ausgeschlossen. Bei einem solchen Kauf ist es besser, sich im Vorfeld genau zu informieren. Besser eine Frage zu viel stellen, als sich hinterher zu ärgern.
  • Auch bei gewerblichen Verkäufern gibt es Ausnahmen von der Widerrufsregelung. Handelt es sich zum Beispiel um Konzertkarten oder Speisen, können diese natürlich nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Produkte, die für den Kunden speziell angefertigt wurden, fallen auch nicht unter das Widerrufsrecht.
  • Einen Sonderfall stellen digitale Produkte (eBooks, Filme zum Streamen oder Download, Software) dar. Diese unterliegen auch nicht dem Widerrufsrecht. Der Verkäufer informiert meist den Kunden, unter welchen Bedingungen das Widerrufsrecht erlischt. Bei einem Video erlischt das Widerrufsrecht häufig mit dem Starten des Videos.
  • Grundsätzlich muss der Verkäufer bei Onlinegeschäften, Haustürverkäufen, Verkaufsparty, Katalog/Prospektangebote den Widerruf akzeptieren. Wichtig ist, dass die Ware innerhalb der Widerspruchsfrist abgesendet wird. Sie darf nicht gebraucht sein. Einige Kunden nutzen diese Regelung aus und tragen einen Anzug oder ein Kleid zu einer Familienfeier oder einem Konzertbesuch. Nach dem Event geben sie ihn zurück. Oftmals akzeptiert der Onlinehändler in diesem Fall die Rücknahme, da er es selten auf einen Rechtsstreit ankommen lassen möchte. In einem solchen Fall ist es jedoch schon vorgekommen, dass der Onlinehändler die Rücknahme nicht akzeptiert oder diesen Kunden sogar für weitere Käufe sperrt.
  • Auch bei einem Umtausch sollte die Ware nicht benutzt sein.

Umtausch bei mangelhafter Ware ist immer möglich

Auch wenn der Verkäufer den Umtausch in seinem Laden ausschließt, betrifft das nicht mangelhafte Ware. Geht nach zwei Tagen bei einem Rock die Naht auf, muss der Geschäftsinhaber diesen Mangel beseitigen. Das hat nichts mit Umtausch zu tun, sondern betrifft die Gewährleistungspflicht des Unternehmers. Diese ist gesetzlich geregelt. / Fotoquelle: © NDAB Creativity – Shutterstock.com

Autor: Sebastian Rheingauer

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