Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

- 29.05.2024 von Sebastian Nissen -

Scheidung und UnterhaltWenn es um das Thema Ehevertrag geht, scheiden sich die Geister. Die einen befürworten ihn, andere lehnen ihn ab. Viele geben als Grund an, dass sie es extrem unromantisch finden, bereits bei der Hochzeit Pläne für die Scheidung zu machen. Juristen sind der Meinung, dass so ein Vertrag unter bestimmten Umständen sinnvoll sein kann, in vielen Fällen jedoch überflüssig ist.

Was ist ein Ehevertrag?

Im deutschen Recht handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Eheleuten, in der sie individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Diese Regeln können sich auf die Ehe beziehen, meistens geht es aber um die Scheidung. Am häufigsten werden in Eheverträgen der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung, Regelungen zum Unterhalt nach der Ehe und der Ausgleich von Rentenansprüchen festgelegt. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit als auch während der Ehe geschlossen werden. Änderungen eines bereits existierenden Vertrags sind ebenfalls möglich. Für Lebenspartnerschaften gilt Ähnliches, nur heißt es dort Lebenspartnervertrag.

Was kann in den Ehevertrag aufgenommen werden?

Grundsätzlich haben die Eheleute bei der Gestaltung des Vertrags große Freiheiten. Er darf jedoch keine Bestimmungen enthalten, die gegen geltende Gesetze verstoßen, eine der beiden Parteien grob benachteiligen, Dritte schädigen können oder sittenwidrig sind. Beispielsweise kann die Ehefrau festlegen, dass sie nach einer Scheidung auf Unterhalt verzichtet. Diese Bestimmung gilt jedoch nur dann, wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen kann und nicht auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen ist.

Auf den Unterhalt der Kinder kann im Ehevertrag nicht verzichtet werden, da diese durch eine solche Klausel geschädigt würden. Als Kuriosität gehen immer mal wieder Meldungen durch die Medien, dass sich Eheleute vertraglich verpflichteten, eine festgelegte Anzahl sexueller Begegnungen pro Woche oder Monat zu haben. Eine solche Regelung ist ebenfalls nicht zulässig, da sie sittenwidrig ist.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Der Abschluss eines solchen Vertrags ist empfehlenswert, wenn es zwischen den beiden Eheleuten große Unterschiede gibt. Am häufigsten kommt es vor, dass einer der Ehepartner deutlich vermögender ist als der andere. Ein Ehevertrag ist auch dann sinnvoll, wenn beide Eheleute eine unterschiedliche Nationalität haben und die Ehe in einem Drittstaat geschlossen wurde. Auch wenn beide Ehepartner Kinder mit in die Ehe bringen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Darin können Erbschaftsfragen geregelt werden. Nachträglich empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrags, wenn sich die Vermögenslage eines der beiden Eheleute grundlegend ändert, beispielsweise durch den Start eines erfolgreichen Unternehmens oder die Erbschaft einer wertvollen Immobilie.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag nicht?

So ein Vertrag lohnt sich nicht, wenn die Eheleute aus ungefähr gleichen Verhältnissen kommen und gleich viel zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen. Sie heiraten, bekommen Kinder und bauen gemeinsam ihr Leben auf. In solchen Fällen gewähren die gesetzlichen Bestimmungen den Eheleuten auch im Fall einer Scheidung ausreichenden Schutz.

Vor- und Nachteile eines Ehevertrages

Bei ungleich verteilten Vermögensverhältnissen verhindert ein Ehevertrag, dass sich der weniger vermögende Partner bei einer Scheidung auf Kosten des anderen bereichert. Außerdem kann ein Ehevertrag für klare Verhältnisse sorgen und langwierige, teure Streitigkeiten vor Gericht verhindern.

Gegen den Ehevertrag spricht, dass er bei vielen für Missstimmung sorgt, weil sie einen solchen Vertrag als Ausdruck von mangelndem Vertrauen ansehen. Darüber hinaus ist ein Ehevertrag nicht gerade billig. Die Notargebühren können mehrere hundert Euro betragen.

Was sollte man beim Abschluss eines Ehevertrags beachten?

Ein Ehevertrag ist nur dann rechtskräftig, wenn er durch einen Notar beglaubigt wurde. Mehr als die Hälfte aller Eheverträge sind ungültig, weil sie ohne Notar abgeschlossen wurden oder ungültige Bestimmungen enthalten. Aufgrund der komplizierten Rechtslage ist es auf jeden Fall besser, bei der Gestaltung des Ehevertrags einen Notar hinzuzuziehen. Dadurch hat man die Gewissheit, dass der Vertrag keine Formfehler enthält und auch rechtskräftig ist. / Fotoquelle: © fizkes – Shutterstock.com