Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

- 29.12.2021 von Sebastian Nissen -

Kontovollmacht und KrankheitDas Leben nimmt immer wieder unerwartete Wendungen und vor Schicksalsschlägen ist niemand gefeit. Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann sich das Leben auf einen Schlag ändern. Auch wenn man sich leider nicht vor solchen Ereignissen schützen kann, so kann man sich zumindest in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht auf derartige Schicksalsschläge vorbereiten und Vorsorge treffen. Eine dieser vorsorgenden Maßnahmen ist das Ausstellen einer Vollmacht für Bankgeschäfte.

Was ist eine Bankvollmacht und warum ist sie wichtig?

Ist eine Person aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage, seine eigenen Bankgeschäfte zu regeln, dann können Angehörige nicht automatisch deren finanzielle Angelegenheiten für sie organisieren. Das gilt selbst für den Ehepartner. Eine Ausnahme stellt hier lediglich das Gemeinschaftskonto dar. Hat der Betroffene im Vorfeld keine Konto-/Depotvollmacht / Vorsorgevollmacht ausgestellt, dann wird, gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen, durch das zuständige Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dieser regelt dann die finanziellen Angelegenheiten des Betroffenen.

Wer es selbst in der Hand haben möchte, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls für die eigenen finanziellen Angelegenheiten sorgt, der sollte rechtzeitig eine solche Kontovollmacht erteilen. Durch eine Kontovollmacht können die Bankgeschäfte einer Person übergeben werden, zu welcher ein enges Vertrauensverhältnis besteht.

Solch eine Kontovollmacht umfasst in der Regel das Recht, all die Rechtsgeschäfte auszuführen, die mit der Konto- oder auch Depotführung in Zusammenhang stehen. Neue Kredite aufnehmen oder einen neuen Disporahmen zu vereinbaren, ist jedoch standardmäßig nicht von solch einer Vollmacht gedeckt.

Wie wird eine Bankvollmacht erteilt?

Zunächst muss hinsichtlich der Begrifflichkeit der Bankvollmacht eine Unterscheidung dahingehend getroffen werden, ob eine Vollmacht für das Führen aller Bankgeschäfte oder lediglich die Vollmacht für ein bestimmtes Konto erteilt werden soll. Im letzteren Fall spricht man auch von einer Kontovollmacht.

Um eine Bank- bzw. eine Kontovollmacht zu erteilen, sollte diese im eigenen Interesse so präzise und detailliert wie möglich beschrieben werden. Da es für die Erteilung der Konto- und Bankvollmacht keine gesetzlichen Vorgaben gibt, können die einzelnen Details der Vollmacht genau ausgeführt und vor allen Dingen die Grenzen der Vollmacht aufgezeigt werden. So kann die Kontovollmacht beispielsweise hinsichtlich des zu verfügenden Budgets begrenzt werden oder nur ganz bestimmte Transaktionen dürfen durch den Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Gemäß §§167 Abs. 2 BGB bedarf die Erteilung der Vollmacht keiner bestimmten Form, allerdings ist die Schriftform – aus Gründen der Beweisbarkeit – dringend anzuraten. Denn der Bevollmächtigte muss seine Vollmacht gegenüber dem Kreditinstitut ja nachweisen. Eine notarielle Beglaubigung dieser Bankvollmacht ist gesetzlich nicht vorgesehen, allerdings verlangen einige Banken und Kreditinstitute solch eine notarielle Beglaubigung. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte daher gemeinsam mit dem Bevollmächtigten einen Notar aufsuchen.

Sowohl im Internet als auch auf den Homepages der einzelnen Kreditinstitute finden sich Vordrucke zu Vollmachtsvereinbarungen, die jedoch unbedingt vom Vollmachtgeber konkretisiert und im Zweifel ergänzt werden sollten.

Kann eine Bankvollmacht zurückgezogen werden?

Dies ist selbstverständlich möglich. Denn sollte die Beziehung zum Bevollmächtigten in die Brüche gehen oder hat man sich mit ihm zerstritten, dann ist das für die Vollmacht notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden. Eine Bankvollmacht gilt stets nur bis auf Widerruf. Das bedeutet, sie kann jederzeit vom Vollmachtgeber ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden. Dieser Widerruf sollte idealerweise schriftlich erfolgen und sowohl dem betreffenden Bankinstitut als auch dem Bevollmächtigten zugehen.

Welche Arten der Bankvollmacht gibt es?

Grundsätzlich werden drei Arten der Bankvollmacht voneinander unterscheiden. Die transmortale, die prämortale sowie die postmortale Bankvollmacht. Die transmortale Bankvollmacht ist zeitlich unbegrenzt und gilt über den Tod hinaus. Dadurch wird es dem Bevollmächtigten erleichtert, Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln. Im Unterschied dazu ist die prämortale Bankvollmacht zeitlich begrenzt und erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Bei mehreren Erben kann solch eine Vollmacht das Risiko von Erbstreitigkeiten verringern. Die letzte Art der Vollmacht ist die postmortale Bankvollmacht, welche ausschließlich nach dem Tod des Kontoinhabers greift. / Fotoquelle: © bluedog studio – Shutterstock.com