Was ist ein Midijob?

- 11.03.2011 von ph -

Den sogenannten Midijob gibt es seit April 2003. Er wird auch als Gleitzonenfall bezeichnet. Zu tragen kommt er bei einem Bruttoverdienst von 400,01 EUR bis 800,00 EUR im Monat und ist daher sozialversicherungspflichtig. Weitere Kriterien sind, dass der Job regelmäßig ausgeführt werden muss. Außerdem muss ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Der Grund, warum der Midijob eingeführt worden ist, ist folgender: Es sollte eine Zwischenstufe geben zwischen dem Minijob, bei dem der Arbeitgeber 0 % seines Lohns an Sozialversicherungsabgaben zahlen muss, und einem normalen Job, bei dem ein Entgelt von 21,5 %  zu entrichten ist. Beim Midijob liegen die Abgaben zwischen elf und 21 Prozent.

Mit der Einführung des Midijobs ergeben sich nachstehende Ziele: Zum einem möchte man dadurch die Sozialversicherungsbeiträge senken, um die Arbeitsgebiete interessanter machen zu können. Des Weiteren sollen mit Hilfe des Midijobs die Arbeitnehmer einer besseren sozialen Absicherung Unterliegen. Außerdem liegt das Ziel vor Augen, Arbeitslosen einen Anreiz zu schaffen und sie zu motivieren, sich wieder intensiver um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Zu guter Letzt strebt der Gesetzgeber an, mehr Beiträge im Rahmen der Arbeitslosenversicherung einzunehmen und dadurch für eine Stabilität zu sorgen.

Der Midijob bringt einige Vorteile mit sich. Der größte ist zweifelsohne, dass der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Allerdings bieten sich dem Arbeitgeber auch Vorteile: Er kann beispielsweise mehr Stellen anbieten, da er nicht die vollen Beitragszahlung leisten muss wie bei einem Beruf in Vollzeit.

Jedoch stehen dem auch Nachteile gegenüber. Der Midijob zahlt sich beispielsweise nur dann aus, wenn der Verdienst wirklich nur etwas über 400 EUR im Monat liegt. Ansonsten steigen die Abgaben insofern an, dass man am Ende nicht viel mehr als 400 EUR raus bekommt.