Im Oktober 2024 waren in Deutschland 2,79 Millionen Personen arbeitslos gemeldet. Im Jahr zuvor waren es „nur“ 2,61 Millionen. Davon gelten knapp 1 Million Menschen als Langzeitarbeitslose. Das sind alle, die in einem Zeitraum von 12 Monaten weniger als 12 Wochen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen. Rund 35 Prozent aller Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto stärker wirkt sich das auf die gesetzliche Rente aus.
Werden Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente angerechnet?
Das kommt auf die Umstände und die Dauer der Arbeitslosigkeit an. Zunächst einmal die guten Nachrichten: Bei Beziehern von ALG I übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rente, allerdings mit Einschränkungen und unter der Vorlage von bestimmten Voraussetzungen. Die Fortzahlung der Rentenbeiträge durch die Agentur für Arbeit erfolgt nur, wenn die betroffene Person offiziell als arbeitslos gemeldet ist und vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Zudem zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge nicht in voller Höhe, sondern legt für die Berechnung lediglich 80 Prozent des letzten Bruttogehalts zugrunde.
Das eigentliche Problem besteht jedoch darin, dass Arbeitslosengeld nur für eine befristete Zeit gezahlt wird. Bezugsberechtigte unter dem Alter von 50 Jahren können maximal für 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Mit fortschreitendem Alter steigt die Bezugsdauer an. Ab dem vollendeten 58. Lebensjahr können Betroffene bis zu 24 Monate lang ALG I beziehen.
Wie wirkt sich eine länger dauernde Arbeitslosigkeit auf die Rente aus?
Wer längere Zeit arbeitslos ist oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt Bürgergeld. Für die Rente wirkt sich ein längerer Bezug von Bürgergeld schlecht aus, da in dieser Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Allerdings bleiben die bis dahin erworbenen Rentenpunkte und somit die Höhe der späteren Rentenzahlung erhalten. Der Bezug von Bürgergeld wird allerdings als Wartezeit auf die Rente angerechnet. Beziehen Personen, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, Bürgergeld, erwerben sie nach 5 Jahren einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente.
Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die Höhe der Rente aus?
Das hängt von der Höhe des Bruttoverdienstes und der Dauer der Arbeitslosigkeit ab. Wenn ein Versicherter einen Bruttolohn von 3.000 Euro pro Monat hatte und drei Monate lang arbeitslos gemeldet war, reduziert sich dadurch seine monatliche Altersrente um 1,47 Euro. Dauerte die Arbeitslosigkeit 1 Jahr, fällt die monatliche Rentenzahlung um 5,97 Euro geringer aus. Bei einer zweijährigen Arbeitslosigkeit wächst die Reduktion der Rente auf 11,94 Euro pro Monat (Stand: 2024).
Je höher das Bruttoeinkommen vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit war und je länger sie anhielt, desto mehr wird die Rente reduziert. Die Zahlen beziehen sich auf die Höhe der Rente, die gezahlt werden würde, wenn die Arbeitslosigkeit nicht eingetreten wäre.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die gesetzliche Rente aufzubessern?
Wenn die Altersrente nicht ausreicht, hat man mehrere Optionen, um sie aufzubessern. Nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit sollte man auf jeden Fall eine Rentenauskunft anfordern und sie genau studieren. Stellt man Lücken fest, muss man tätig werden, um sie zu schließen. Es kommt beispielsweise häufig vor, dass Ausbildungszeiten oder der Wehrdienst nicht angerechnet wurden. Frauen mit Kindern können Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.
Ab einem Alter von 50 Jahren kann man Rentenpunkte dazukaufen. Das ist aber nur für Zeiten möglich, für die noch keine Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Dadurch sind die Bezugszeiten von ALG I automatisch ausgeschlossen, da während dieser Perioden die Agentur für Arbeit die Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Aufgrund des akuten Fachkräftemangels besteht auch die Möglichkeit, nach dem Eintritt in das Rentenalter einfach weiterzuarbeiten. Immer mehr Arbeitgeber befürworten diese Option. Sie muss jedoch rechtzeitig vor Rentenbeginn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart werden. Als letzte Option kann man die Grundsicherung im Alter beantragen, wenn die Rente nicht reicht. / Fotoquelle: © Kmpzzz – Shutterstock.com