Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro kommt es auch bei den Mini- und Midijobs zu Änderungen, die Auswirkungen auf Millionen von Menschen haben. Für viele Beschäftigte sollen sich dadurch die Lebensumstände verbessern.
Welche Veränderungen sind gemeint?
Es geht hier vor allem um zwei grundlegende Änderungen:
- die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
- die Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs und auch für Midijobs.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro die Stunde. In den folgenden Jahren gab es kaum nennenswerte Anpassungen an die allgemeine Einkommensentwicklung. Bis Anfang 2022 stieg der Mindestlohn nur wenig mehr als 10 Prozent an. Das änderte sich ab dem 1. Oktober 2022. Der Mindestlohn stieg ab dem Stichtag auf 12 Euro die Stunde. Für die aktuell ca. 22 Prozent aller Beschäftigten, die für den Mindestlohn arbeiten, bedeutet es wahrscheinlich die größte Gehaltserhöhung ihres Lebens.
Was steckt hinter der Entscheidung?
Die Bundesregierung will, dass sich Arbeit für die Menschen wieder lohnt. Sie sollen genug verdienen, um von ihrer Arbeit leben zu können. Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigen langfristig auch die Renten, weil höhere Beiträge eingezahlt werden. Hinter der Entscheidung steckt aber nicht nur die Absicht, den Bürgern Gutes zu tun, sondern handfeste ökonomische Gründe. Höhere Löhne bedeuten auch eine höhere Kaufkraft. Das kurbelt die Binnennachfrage an und verstärkt das Wirtschaftswachstum. Außerdem verringert es das Ausmaß staatlicher Unterstützung, die Menschen im Niedriglohnsektor erhalten. Das wiederum erspart dem Staat Steuergelder.
Was hat es mit den Veränderungen bei den Minijobs auf sich?
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das in Deutschland knapp 7 Millionen Menschen ausüben. Die Wochenarbeitszeit im Minijob beträgt maximal 10 Stunden pro Woche. Bisher durften Minijobber maximal 450 Euro im Monat verdienen. Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 pro Stunde seit dem 1. Oktober 2022 stieg auch die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro im Monat an. Außerdem sind sie weiterhin von der Zahlung von Sozialabgaben (außer dem Anteil an der Rentenversicherung) und Steuern befreit. Neu ist auch, dass die Verdienstgrenze in Zukunft der Entwicklung des Mindestlohns automatisch angepasst wird.
Was ändert sich bei den Midijobs?
Midijobs sind Tätigkeiten im Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer Vollzeitbeschäftigung. In diese, Übergangsbereich arbeiteten bisher Beschäftigte, die mehr als 450 Euro im Monat, aber weniger als 1.300 Euro im Monat Brutto verdienten. Diese Verdienstgrenze für Midijobber verschob sich ab dem 1. Oktober auf ein Einkommen von mindestens 520 bis maximal 1.600 Euro pro Monat.
Allerdings werden Midijobber, die aktuell weniger als 520 Euro aber mehr als 450 Euro im Monat verdienen, nicht automatisch zu Minijobbern. Für betroffene Personen gelten bis Ende 2023 Übergangsregelungen. Generell strebt die Bundesregierung an, mehr Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.
Midijobber zahlen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie werden jedoch nicht mit dem vollen Beitragssatz belastet, können aber die vollen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeberanteil liegt zum Ausgleich dafür höher. Bei einem Verdienst von 520,01 Euro pro Monat beträgt er 28 Prozent und sinkt dann immer weiter ab, bis er ab 1.600 Euro pro Monat den üblichen Sozialversicherungsbeitrag von knapp 20 Prozent erreicht. Dadurch sollen die Arbeitgeber motiviert werden, höhere Löhne zu zahlen. Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Gesellschaft, weil die Einnahmen der Sozialversicherung steigen.
Gibt es auch Ausnahmen vom Mindestlohn?
Nicht alle Arbeitnehmer kommen seit dem 1. Oktober 2022 in den Genuss des erhöhten Mindestlohns. Bestimmte Gruppen sind davon ausgenommen:
- Auszubildende
- Jugendliche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Praktikanten in bestimmten Fällen
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach der Wiederaufnahme einer Beschäftigung
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen
- Menschen, die ehrenamtlich tätig sind
Von den hier genannten Ausnahmen abgesehen, darf in keiner Branche der Verdienst unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen. Tatsächlich gibt es sogar einige wenige Branchen, in denen der Mindestlohn höher liegt als 12 Euro, wie z.B. im Steinmetzhandwerk oder bei der Gebäudereinigung.
Insgesamt betrachtet, ist die Erhöhung des Mindestlohns ein Schritt in die richtige Richtung. Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren jedoch, dass er nicht ausreicht, um das Einkommensniveau großer Teile der Bevölkerung anzuheben. / Fotoquelle: © BearFotos – Shutterstock.com