Die Schufa ist in Deutschland allgemein bekannt. Doch was bedeutet es eigentlich, einen negativen Schufa-Eintrag zu haben und woher bekommt das Unternehmen seine Informationen?
Die Schufa ist schon beinah 100 Jahre alt und in Deutschland seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil, wenn es darum geht, wirtschaftsrelevante Daten über Verbraucher zu sammeln. Das Unternehmen selbst erhebt dabei gar keine Daten, sondern arbeitet mit Vertragspartnern zusammen. Dabei unterscheidet die Schufa zwischen sogenannten A-Vertragspartner und B-Vertragspartnern.
Bei A-Vertragspartnern handelt es sich typischerweise um Banken, die sich dazu verpflichten, alle zugänglichen Informationen über eine Person bereitzustellen. Im Gegenzug erhält die Bank ebenfalls uneingeschränkten Zugriff auf die gesammelten Daten der Schufa. Im Falle von B-Vertragspartnern teilen beide Seiten nur Informationen über vertragsgemäßes Verhalten. Ein klassisches Beispiel sind Mobilfunkanbieter, die weiterleiten, wenn eine Person einen neuen Vertrag abgeschlossen hat und im Gegenzug dafür erfahren, ob die betreffende Person schon einmal einen Mobilfunkvertrag verletzt hat.
Positive und negative Schufa-Einträge
Aufgrund der Tatsache, dass die Schufa umfassend Daten sammelt, hat praktisch jeder deutsche Bürger bei dem Unternehmen einen Eintrag. Dies muss jedoch nicht automatisch etwas Schlechtes bedeutet, da gute Einträge auch dabei helfen können, eher einen Kredit zu erhalten. Die Schufa erstellt anhand der vorhandenen Infos einen Bonitätsscore (= Bonitätsergebnis), der sich zwischen 1 und 100 bewegt. Selbst Personen mit einem einzigen negativen Eintrag, haben also nicht gleichzeitig einen negativen Score.
Der sogenannte Score setzt sich aus positiven und negativen Einträgen zusammen. Zu den positiven Einträgen zählen persönliche Informationen und Finanzdaten also typische Dinge wie:
- Personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse etc.)
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Mobilfunkverträge
- Kredite oder Bürgschaften
Dem gegenüber stehen negative Einträge wie:
- Zahlungsverzug oder Mahnverfahren
- Privatinsolvenz
- Inkassoverfahren
- Haftbefehl zur Eidesstattlichen Versicherung
Ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass die gesammelten Daten sich primär auf das vergangene Zahlungsverhalten einer Person beziehen. Das Unternehmen darf aus Datenschutzgründen bestimmte Verbraucherdaten nicht sammeln. Entsprechend haben Vermögen und Einkommen, Beruf, Familienstand oder Ähnliches kein Einfluss auf den Bonitätsscore, da sie von der Schufa nicht erfasst werden dürfen.
Folgen eines negativen Eintrages
Die Anzahl der Menschen, mit einem negativen Schufa-Eintrag wird häufig überschätzt. Nur rund zehn Prozent der Daten sind negativ. Für Personen, deren Score durch negative Einträge verringert wird, kann dies aber spürbare Konsequenzen haben. So besteht die Möglichkeit, dass sich Banken weigern, einen Kredit zu gewähren oder sogar EC- und Kreditkarten einbehalten. Bei Mobilfunkanbietern kann ein zu niedriger Score dafür sorgen, dass man keinen Vertrag erhält und stattdessen ein Prepaid-Handy nutzen muss. Ebenfalls problematisch können Bestellungen oder Käufe auf Rechnung oder mit Ratenzahlung sein. Auch hier neigen Unternehmen bei niedrigen Scores und teuren Anschaffungen dazu, die Option zu verweigern.
Schufa-Eintrag überprüfen
Um herauszufinden, welchen Score man bei der Schufa hat und ob eventuell ein negativer Eintrag besteht, können Verbraucher Auskunft verlangen. Das Unternehmen ist verpflichtet, einmal im Jahr dieser Anfrage kostenfrei stattzugeben. Dies kann sich auch für Personen lohnen, die bereits wissen, dass sie einen negativen Eintrag haben. Je nach Art des Eintrages gibt es bestimmten Fristen, nach deren Ablauf die Schufa die Daten löschen muss. Die Dauer der Speicherung hängt von dem konkreten Eintrag ab. Mahnbescheide, Vollstreckungen und Eidesstattliche Versicherungen müssen beispielsweise nach drei Jahren gelöscht werden. Gleiches gilt für Kredite, bei denen die Frist mit dem Ende der Tilgungsphase beginnt. Bei einer Privatinsolvenz sind es sechs Jahre nach dem Abschluss, bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt die Frist drei Jahre nach Abschluss.
Nicht immer hält die Schufa diese Fristen ein, sodass es sich lohnt, mit einer Selbstauskunft zu überprüfen, ob die negativen Einträge gelöscht wurden. Auch kann es durchaus vorkommen, dass sich falsche Einträge bei der Schufa einschleichen. In beiden Fällen ist das Unternehmen zu einer Korrektur verpflichtet, sobald es von den Betroffenen von den Fehlern oder abgelaufenen Angaben in Kenntnis gesetzt wurde. / Fotoquelle: fotolia.de / © motorradcbr