Wie erhält man ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Arbeitserlaubnis?

- 23.09.2020 von Daniela Lütke -

Natürlich kann man auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland arbeiten, allerdings müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden. Doch welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es?

Wer darf uneingeschränkt in Deutschland arbeiten?

In Deutschland dürfen Personen uneingeschränkt arbeiten, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen. Das gilt auch für Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder für Personen aus der Schweiz. Andere Staaten zählen als sogenannte Drittstaaten. Wer aus einem dieser Staaten kommt, braucht zunächst einen Aufenthaltstitel (Visum). Das allein berechtigt noch nicht zur Arbeitsaufnahme.

Personen aus welchen Ländern benötigen ein Aufenthaltstitel?

Wer aus einem Drittstaat kommt, braucht einen Aufenthaltstitel. Dazu gehören alle Länder, die nicht der Schweiz, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums angehören. Ein Visum muss vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Ausgenommen sind folgende Länder:

  • Israel
  • Australien
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • USA
  • Republik Korea

Wer aus diesen Staaten kommt, kann auch nach der Einreise nach Deutschland einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wann und wo muss dieser beantragt werden?

Der Aufenthaltstitel muss vor der Einreise beantragt werden, ausgenommen sind die bereits erwähnten Länder. Der Antrag muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in der Botschaft beantragt werden. Ein Antrag kann auch beim zuständigen Konsulat des Herkunftslandes gestellt werden.

Allerdings reicht der Aufenthaltstitel allein nicht für eine Arbeitsaufnahme aus. Im Aufenthaltstitel müssen folgende Vermerke eingetragen sein:

  • Erwerbstätigkeit gestattet, oder
  • jede Erwerbstätigkeit gestattet.

Wie sieht die Antragstellung aus?

Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das sind im Einzelnen:

  • Der Antragsteller hat bereits ein Arbeitsplatzangebot.
  • Die Beschäftigung des ausländischen Bürgers darf sich nicht negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken.
  • Bevorzugte Arbeitnehmer aus Deutschland oder der Europäischen Union stehen nicht zur Verfügung.
  • Die Bedingungen für die ausländischen Arbeitnehmer dürfen sich nicht von den Bedingungen für deutsche Staatsbürger unterscheiden.

In welchen Fällen muss die Arbeitsagentur ihre Zustimmung geben?

Die Bundesagentur für Arbeit reguliert den Arbeitsmarkt für ausländische Kräfte. Das bedeutet, dass sie zunächst die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland geben muss. Das ist oftmals die Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis. Einfluss auf diese Entscheidung haben die Berufsgruppe und die beruflichen Qualifikationen der Antragsteller.

Gibt es Unterschiede in den Beschäftigungsarten?

Bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis gibt es zwei Unterschiede, man unterscheidet zwischen Beschäftigungen mit und ohne qualifizierter Berufsausbildung. Unter Berufe, die eine Berufsausbildung voraussetzen, fallen unter anderem akademische Berufe, Köche, leitende Angestellte oder Sozialfacharbeiter. Außerdem gibt es noch die Blue-Card für Hochqualifizierte. Diese müssen einen Hochschulabschluss und ein Mindesteinkommen von jährlich 56.800 Euro (2021) nachweisen. In allen Fällen werden gute Deutschkenntnisse erwartet.

Allerdings kommen auch viele unqualifizierte Bewerber zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland. Hier ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig, um eine Ausbeutung dieser Mitarbeiter zu verhindern. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Saisonkräfte, Schaustellergehilfen, Haushaltshilfen und Hausangestellte.

Welche Sonderregelungen gibt es für Asylbewerber / geduldete Personen?

Asylbewerber oder andere geduldete Personen benötigen dann von der Bundesagentur für Arbeit keine Erlaubnis, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Geduldete Personen müssen sich allerdings mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten, um eine Arbeitserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit zu bekommen. / Fotoquelle: © goodluz – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.