Nach der Geburt eines Kindes stellt sich bei vielen Eltern die Frage: Kindergeld oder Kinderfreibetrag oder beides? Es gilt, kein Geld zu verschenken, sondern die richtigen Anträge rechtzeitig zu stellen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Kinderfreibetrag und das Kindergeld nicht gleichzeitig genutzt werden können, sondern nur eines.
Wie hoch fällt der Kinderfreibetrag aus und wem steht er zu?
Der Kinderfreibetrag ist für alle Kinder unter 18 Jahren sicher. Zudem erhalten Eltern den Freibetrag für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in der Ausbildung oder dem Studium befindet. Bei Kindern über 25 Jahren ist ein Erhalt des Freibetrages nur noch möglich, wenn das Kind an einer Behinderung leidet und deshalb nicht imstande ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.
In diesem Jahr lag der Freibetrag bei einer Höhe von 7.152 EUR. Im Jahr 2016 wird er aufgrund der günstigen Finanzlage des Staates auf 7.248 EUR angehoben. Dieser Betrag ist in zwei Teile geteilt:
- 2.640 EUR für den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf
- 4.512 EUR für das sogenannte sächliche Existenzminimum eines Kindes.
Wenn das Kind nicht im Januar, sondern in einem anderen Monat des Jahres geboren wird, erfolgt die Berechnung anteilig, d. h. bei einer Geburt im März wird der Betrag im Geburtsjahr zu einem Anteil von 10/12 ausgezahlt. Die Veränderungen beim Kinderfreibetrag wirken sich vor allem für Eltern mit einem höheren Einkommen steuermindernd aus.
Änderungen beim Kindergeld im Jahr 2016
Das Kindergeld ist ein Geldbetrag, der allen Eltern monatlich zusteht. Es muss nicht versteuert werden, unterliegt also nicht der Einkommenssteuer. Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Der Kindergeldbetrag wird im Jahr 2016 um zwei Euro angehoben. Er liegt nun bei:
- 1. Kind: 190 EUR
- 2. Kind: 190 EUR
- 3. Kind: 196 EUR
- ab dem 4. Kind: 221 EUR
Ab dem Jahr 2016 muss der Familienkasse die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegen. Sie müssen allerdings keine Angst haben, dass Sie kein Kindergeld erhalten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese bei der Kasse vorliegt. Die meisten Nummern befinden sich schon im System und, wenn eine nicht vorhanden ist, wird die betreffende Familie von der Familienkasse angeschrieben. Sie müssen sich also um nichts kümmern und keine Identifikationsnummern vorsorglich verschicken.
Was ist besser – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Der Kindergeldantrag sollte auf jeden Fall ordnungsgemäß bei der zuständigen Familienkassen am Wohnort des Beantragenden gestellt werden. Im Rahmen einer Günstigkeitsprüfung wird vom Finanzamt automatisch ermittelt, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für den Antragsteller günstiger ist. Hierzu wird das zu versteuernde Einkommen einmal ohne und einmal mit Abzug des entsprechenden Kinderfreibetrages berechnet. Übersteigt die anfallende Differenz die Höhe des Kindergeldes, wird der Kinderfreibetrag in die endgültige Berechnung aufgenommen.
Änderungen beim Unterhalt?
Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes bleibt die Düsseldorfer Tabelle. Allerdings steigt der Mindestunterhalt 2016:
- von 328 EUR auf 335 EUR für Kinder bis zum fünften Lebensjahr,
- von 376 EUR auf 384 EUR für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren,
- von 440 EUR auf 450 EUR für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren.
Ebenso erhöhen sich die Werte in den unterschiedlichen Einkommensgruppen.
Wenn ein Kind noch unterhaltsberechtigt ist, aber nicht mehr bei den Eltern wohnt, erhöht sich der Mindestunterhalt von 670 EUR auf 735 EUR. Hierbei ist ein Wohnkostenanteil von 300 EUR einberechnet. / Fotoquelle: fotolia.de / © drubig-photo