Wie wird ein handschriftliches Testament formuliert?

- 19.03.2020 von Marlen Schurr -

Erbe und ErbfolgeDas eigene Erbe schon früh im Leben zu regeln, ist generell keine schlechte Idee. Vor allem Personen, die tatsächlich etwas zu vererben haben, sollten sich mit einem Testament auseinandersetzen. Dies gilt nicht nur für Menschen im höheren Alter.

Ein Unglück kann immer passieren, weshalb sich ein Testament als sehr hilfreich herausstellen kann. So kann nicht nur der Verstorbene im Vorfeld genau festlegen, wer was erhalten soll, auch den Erben wird das Leben deutlich erleichtert. Dabei müssen noch nicht einmal Kosten anfallen. Ein Testament kann ganz einfach per Hand verfasst werden.

Den eigenen Nachlass regeln

Tatsächlich ist es nicht unbedingt notwendig, ein Testament von einem Anwalt oder Notar aufsetzen zu lassen. Jeder Bürger in Deutschland, der testierfähig ist, kann selbst sein Testament verfassen. Der große Vorteil dabei ist, dass man nicht nur festlegen kann, wer welche Dinge erben soll, es lassen sich auch Personen explizit vom Nachlass ausschließen. In diesem Falle haben die Betroffenen nur noch Anspruch auf den Pflichtanteil, bei dem es sich in der Regel um die Hälfte des gesetzlichen Erbes handelt. Der Testamentsverfasser muss dabei wohlgemerkt keine Gründe für die Enterbung nennen.

Grundsätzlich können fast alle Vermögenswerte in einem handschriftlichen Testament vererbt werden, ohne das je ein Notar oder Richter einen Blick auf dieses werfen muss. Eine Ausnahme bilden Immobilien. Hier benötigen die Erben typischerweise ein notariell beglaubigtes Testament, um einen Erbschein zu beantragen und das Erbe anzutreten.

Was gehört in ein handschriftliches Testament?

Wie der Name schon verrät, muss ein handschriftliches Testament von Hand geschrieben und auch selbst unterschrieben werden Gültig ist es nur, wenn es im Original vorliegt. Ausdrucke oder Kopien mit einer originalen Unterschrift werden nicht als Testament anerkannt. Ist der Text nur zum Teil mit der Hand geschrieben, dann wird auch nur dieser Teil berücksichtigt. Alles, was nicht handschriftlich verfasst wurde, fällt dagegen weg.

Darüber hinaus sollte der Text mit „Testament“ oder so etwas wie „Mein letzter Wille“ überschrieben sein und am Ende Name, Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Umfasst das Testament mehrere Seiten, reicht eine Unterschrift am Ende aus. Wer sichergehen will, sollte aber lieber alle Seiten unterschreiben und angeben, um wie viele Seiten es sich insgesamt handelt.

Um später Probleme zu vermeiden, ist es empfehlenswert, möglichst detailliert und genau zu schreiben. Der Text sollte konkrete Informationen darüber enthalten, wer welche Dinge und Vermögensanteile bekommt oder eben nicht bekommt. Konkret bedeutet das in diesem Fall auch, vollständige Namen zu nutzen, damit später auch wirklich keine Missverständnisse aufkommen.

Die Aufbewahrung

Ein handschriftliches Testament ist in dem Moment gültig, in dem es vom Verfasser unterschrieben wurde. Es ist nicht notwendig, dieses von einem Notar oder anderen Zeugen beglaubigen zu lassen. Wer allerdings sichergehen möchte, dass sich keine Fehler oder Probleme eingeschlichen haben, der sollte einen Notar einen Blick auf den Inhalt werfen lassen. Dafür fallen allerdings Kosten an.

Auf jeden Fall sollte das handschriftliche Testament beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass es in jedem Falle nicht verloren geht. Zudem sinkt die Gefahr, dass es ein unzufriedener Erbe einfach zerstört. Lässt sich kein Testament finden oder wurde keines verfasst, dann greifen die gesetzlichen Erbfolgen, die nicht unbedingt mit den Vorstellungen des Verstorbenen übereinstimmen müssen. Auch eine Kopie wird typischerweise nicht akzeptiert.

Es besteht aber keine Aufbewahrungspflicht bei einem Notar oder Gericht. Generell kann jeder sein handgeschriebenes Testament dort lagern, wo er möchte. Es empfiehlt sich aber zumindest ein Ort, an dem es die Erben möglichst einfach finden. Ein weiterer Vorteil der Aufbewahrung in der eigenen Wohnung ist zudem, dass man es jederzeit ändern oder gar komplett ersetzen kann. Es können sogar gleichzeitig mehrere Testamente existieren. Relevant ist jedoch immer nur das aktuellste, insofern es korrekt handschriftlich ist und mit Datum und Namen unterschrieben ist. / Fotoquelle: © fizkes – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!