Viele Wohnungsangebote sind zu schön um wahr zu sein. Doch leider gibt es einen Haken. Oftmals ist in der Anzeige zu lesen: „Nur mit Wohnungsberechtigungsschein“. Was aber ist ein solcher Schein?
Was genau ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnungsberechtigungsschein bekommen Menschen mit einem niedrigen Einkommen und können so eine öffentlich geförderte Wohnung bekommen. Es handelt sich dabei um Wohnungen, bei denen der Staat den Eigentümer finanziell unterstützt hat. In diesem Zusammenhang fällt auch oftmals der Begriff „Sozialwohnungen“. Die Mieten für diese Wohnungen liegen unterhalb des Mietniveaus der Stadt.
Wer hat Anspruch darauf?
Familien, Paare oder Singles können eine solche Wohnung beziehen, wenn ihr Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, denn diese unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Ämter prüfen allerdings jeden Antrag genau. Im Wohnungsförderungsgesetz steht für 2019 eine Einkommensgrenze in Höhe von 12.000 Euro jährlich. Allerdings gibt es für einige Bundesländer Sonderregelungen. So liegt die Einkommensgrenze in Schleswig-Holstein bei 19.400 Euro und in Berlin bei 16.800 Euro. Nordrhein-Westfalen hat eine Grenze von 18.430 Euro und für die Stadt Stuttgart gilt eine Sonderregelung mit einer Einkommensgrenze von 21.730 Euro.
Wo kann dieser beantragt werden?
Einen solchen Wohnberechtigungsschein kann beim Sozialamt oder beim Wohnungsamt beantragt werden. Das muss in der Stadt erfolgen, in der eine Wohnung gesucht wird. Wohnt der Antragsteller noch nicht in der betreffenden Stadt, so muss der Antrag beim zuständigen Wohnungsamt beantragt werden.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Damit ein Antrag schnell bearbeitet werden kann, sollten die geforderten Unterlagen direkt eingereicht werden. Es wird zunächst ein gültiger Personalausweis oder Reisepass verlangt. Alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Das gilt auch für Kapitalvermögen. Auch hier müssen die Nachweise erbracht werden. Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Kinder werden ebenfalls verlangt. Wer eine Behinderung hat, muss ebenfalls einen Nachweis erbringen. Bei Ausländern muss die Aufenthaltserlaubnis beigelegt werden. Studenten brauchen eine Studienbescheinigung zur Vorlage bei den Ämtern. Liegt eine Schwangerschaft vor, besteht ein Anrecht auf einen zusätzlichen Raum für das ungeborene Kind. In der Praxis sieht das so aus, dass ein Paar, das nur einen Anspruch auf eine 2-Zimmer-Wohnung hätte, nun eine 3-Zimmer-Wohnung bekommen kann.
Wie findet man eine passende Wohnung? Gibt es Anlaufstellen?
Liegt der Wohnungsberechtigungsschein vor, kann die Suche nach einer Wohnung beginnen. Im Internet gibt es einschlägige Portale, um freien Wohnraum zu finden. Wohnungen mit Berechtigungsschein fallen auf den ersten Blick durch die niedrigen Mieten auf. Außerdem bieten Baugenossenschaften ebenfalls Sozialwohnungen an. Zusätzlich werden durch die Wohnungsämter ebenfalls günstige Wohnungen angeboten. Wichtig ist, dass der Wohnungssuchende bei einer persönlichen Vorsprache bei den Ämtern alle Unterlagen mit sich führt. Das verkürzt den Anmeldeprozess und Rückfragen können sofort beantwortet werden.
Ist der Wohnberechtigungsschein zeitlich begrenzt?
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr oder solange das Mietverhältnis besteht. Das ist auch dann der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ein solcher Schein berechtigt nur, eine günstige Wohnung zu mieten. Das bedeutet aber nicht, dass der Wohnungssuchende automatisch eine angeboten bekommt.
Wenn sich die finanzielle Situation geändert hat, verliert der Mieter nicht den Anspruch an der günstigen Wohnung, sondern er kann dort wohnen bleiben und muss nicht umziehen. / Fotoquelle: fotolia.de / © andyller