Bis wann muss die Gehaltszahlung erfolgen?

- 20.07.2022 von Gaby Mertens -

Lohn und GehaltDer Blick auf das eigene Konto kann dann zum Ärgernis werden, wenn das Gehalt oder der Lohn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto eingegangen ist. Denn in diesem Fall ist der Arbeitnehmer möglicherweise selbst nicht mehr dazu in der Lage, seine offenen Rechnungen pünktlich zu begleichen. Doch bis wann muss die Gehalts- oder Lohnzahlung eigentlich erfolgen und ab welchem Zeitpunkt gerät der Arbeitgeber mit seinen Zahlungen in Verzug?

Wann ist die Gehaltszahlung fällig?

Wer als unselbstständig Beschäftigter tätig ist und dafür eine monatlich vereinbarte Vergütung erhält, der muss gemäß § 614 BGB nach Ablauf des Monats entlohnt werden. Das Gehalt bzw. der Lohn muss also zum letzten Tag des Monats gezahlt werden. Selbstverständlich können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Viele Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt beispielsweise zur Mitte eines Monats. Neben Vereinbarungen im jeweiligen Arbeitsvertrag können sich auch Regelungen zur Fälligkeit von Gehaltszahlungen in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen finden.

Eine grundsätzliche Regelung, welche die Fälligkeit der Gehaltszahlung betrifft, ist, dass Arbeitnehmer dem Grundsatz nach vorleistungspflichtig sind. Das bedeutet, dass diese erst nach Erbringung der geschuldeten Dienste ihre Vergütung erhalten. Es ist also nicht unüblich, dass das Gehalt eines Arbeitnehmers erst im folgenden Monat überwiesen wird. Häufig wird der 1. oder der 15. eines Monats als Datum für die Gehaltszahlung festgelegt. Einige Arbeitgeber zahlen die Vergütung aber bereits zum Ende des laufenden Monats.

Bis wann muss das Gehalt gezahlt werden?

Wann genau das vereinbarte Gehalt gezahlt werden muss, hängt, wie bereits erwähnt, von den individuellen oder tariflichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Ab wann ein Arbeitgeber mit der Zahlung von Gehalt bzw. Lohn in Zahlungsverzug gerät, richtet sich nach dem genauen Wortlaut der diesbezüglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Ist dort davon die Rede, dass der Arbeitnehmer seine Zahlung bis zu einem bestimmten Datum erhalten soll, dann muss das geschuldete Geld auch bis zu diesem Zeitpunkt beim Arbeitnehmer eingegangen sein.

Anders muss die Sachlage hingegen dann beurteilt werden, wenn die Gehaltszahlung laut Wortlaut im Arbeitsvertrag bis zum festgelegten Datum vonseiten des Arbeitgebers ausgezahlt werden muss. In letzterem Fall wird das Gehalt üblicherweise wenige Tage nach diesem Fälligkeitsdatum auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen. Der Zahlungsverzug des Arbeitgebers beginnt in diesem Fall ebenfalls erst später.

Wann gerät ein Arbeitgeber in Sachen Gehaltszahlung in Verzug?

Ist ein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart, dann gerät der Arbeitgeber bereits am darauffolgenden Tag dieses Zahlungszeitpunktes in Verzug. Eine Mahnung des Arbeitnehmers ist übrigens nicht notwendig, um den Arbeitgeber in Verzug zu setzen. Wurde lediglich eine monatliche Lohnzahlung vertraglich festgehalten, so gerät der Arbeitgeber nach dem Ende des betreffenden Monats in Verzug.

Kann in diesem Zusammenhang kein Verschulden der Bank festgestellt werden, dann hat der Arbeitnehmer theoretisch einen Anspruch auf die Erstattung des durch den Verzug entstandenen Schadens. Zudem könnten Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Ob solche Schritte nach einem oder zwei Tagen Verspätung bereits ergriffen werden sollten, bleibt jedoch jedem Arbeitnehmer selbst überlassen. Sollte die Gehaltszahlung lediglich einmal verspätet eingehen, besteht in der Regel kein Grund für Aktionismus. Handelt es sich jedoch um ein regelmäßig auftretendes Versäumnis, sollten Arbeitnehmer sich auf jeden Fall mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, bevor sie darüber nachdenken, rechtliche Schritte einzuleiten. / Fotoquelle: © Lukasz Dro – Shutterstock.com

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.