Flächendeckender Mindestlohn ab 2015

- 18.03.2014 von Sonja Hess -

Mindestlohn, Niedriglohn und LohnuntergrenzeBald ist es soweit. Eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD wird durch die Große Koalition in die Realität umgesetzt. Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) legte vor kurzem einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn vor, der ab dem 1. Januar 2015 bundesweit eingeführt werden soll.

Was genau sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Mindestlohn soll 8,50 Euro pro Stunde betragen. Dieser Stundenlohn soll ohne Ausnahme für alle Beschäftigten gelten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bis zur vollen Umsetzung des Konzepts gewährt der Gesetzgeber jedoch noch eine Übergangszeit, um Industrie und Handwerk Gelegenheit zu geben, sich anzupassen.

Es gibt bis jetzt 15 Branchen, die Tarifverträge abgeschlossen haben, bei denen die Entlohnung unter dem Mindestlohn liegt. Diese Tarifverträge behalten noch bis Ende 2016 ihre Gültigkeit, danach gilt auch in diesen Branchen der gesetzliche Mindestlohn. Ausgenommen davon sind lediglich Minderjährige ohne Ausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose, die in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung einen Lohnzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Einführung des bundesweiten Mindestlohns ab 1. Januar 2015
  • Der Betrag liegt bei 8,50 Euro pro Stunde
  • Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in allen Branchen, die das
  • 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Ausgenommen sind lediglich Minderjährige ohne erlernten Beruf und Auszubildende
  • Übergangsregelungen für 15 Branchen mit Tarifverträgen bis Ende 2016

Wie geht es ab 2017 weiter?

Ab dem 1. Januar ist der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind lediglich ehrenamtlich Tätige und Praktikanten. Es soll eine Kommission gebildet werden, die jährlich die Höhe des Mindestlohns neu festlegt. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern, je 3 Vertretern der Gewerkschaften, 3 aus den Reihen der Arbeitgeber und einen Vorsitzenden , den die 6 Mitglieder gemeinsam wählen. Zur Unterstützung der Kommission gehören ihr zusätzlich 2 Wissenschaftler an, die aber lediglich eine beratende Funktion haben und nicht stimmberechtigt sind. Die Kommission kann ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen. Der Vorsitzende enthält sich im ersten Wahlgang zunächst der Stimme. Kommt die Kommission zu keiner mehrheitlichen Entscheidung, macht der Vorsitzende einen Vorschlag zur Vermittlung. Erst wenn auch dieser Vermittlungsvorschlag keine mehrheitliche Entscheidung bringt, darf der Vorsitzende von seinem Stimmrecht Gebrauch machen.

Was bringt der gesetzliche Mindestlohn?

Darüber gehen die Meinungen der Experten auseinander. Ein Teil von ihnen befürchtet, dass sich durch den Mindestlohn die Arbeitskraft der Beschäftigten verteuern würde und dies zu einer massiven Zunahme der Arbeitslosigkeit führen würde, da die Produktion in Länder mit einem niedrigeren Lohnniveau verlagert werden würde.

Andere Fachleute vertreten die Ansicht, dass durch die Einführung des Mindestlohn die Kaufkraft vieler Beschäftigten wachsen würde. Die bessere Kaufkraft wirkt sich positiv auf die Binnennachfrage aus, was wiederum dem Wirtschaftswachstum zu Gute kommt. Wer Recht behält, kann nur die Zukunft zeigen. Der Mindestlohn kann nur dann erfolgreich sein, wenn gleichzeitig massiv gegen Schwarzarbeit und Lohndumping vorgegangen wird. Das Ziel des Mindestlohns besteht darin, es jedem in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer möglich zu machen, sich mit seinem Lohn zu ernähren. Das Aufstocken – Zuschüsse von der Arbeitsagentur zu Niedriglöhnen, gehört dann der Vergangenheit an. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können