Mehr Brutto vom Netto in 2016: Grundfreibeträge steigen

- 04.12.2015 von Sonja Hess -

NettogehaltWer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist, kann sich im Jahr 2016 über ein höheres Nettogehalt freuen, – und zwar auch dann, wenn der Chef keine Gehaltserhöhung bewilligt hat. Grund dafür ist der höhere Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, der ab Januar 2016 gilt.

Für Alleinstehende erhöht er sich von aktuell 8470 Euro auf 8652 Euro pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren, bei denen der Grundfreibetrag bislang 16.940 Euro jährlich betrug, bleiben künftig 17.304 Euro steuerfrei. Allerdings dürfte sich die Freude darüber bei vielen Arbeitnehmern in Grenzen halten, denn so erfreulich die mit dem höheren Grundfreibetrag einhergehende steuerliche Entlastung auch sein mag, bleibt sie im Endeffekt doch sehr überschaubar. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat errechnet, wie sich die neuen Grundfreibeträge konkret auswirken.

Netto-Plus trotz höherer Krankenkassenbeiträge

Wer als alleinstehender Arbeitnehmer mit Steuerklasse I ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.500 Euro bezieht, erhält ab Januar 2016 nach Steuern und Sozialabgaben ein Nettogehalt von 1.103 Euro und somit rund drei Euro mehr als zuvor. Im Laufe eines Jahres summiert sich dies auf ein Netto-Plus von rund 37 Euro. Dass die Entlastung nicht noch höher ausfällt, liegt an der Entwicklung der Sozialabgaben. Denn parallel zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages erhöhen sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Alleinverdienern mit Familie fällt der Netto-Zuwachs im Vergleich zu Singles etwas höher aus. Wer zum Beispiel mit Steuerklasse III monatlich ein Gehalt von 2000 Euro brutto bezieht, bekommt im Monat 5,80 Euro mehr auf sein Konto überwiesen. Liegt das Gehalt bei 3000 Euro brutto, beträgt das Netto-Plus 9,67 Euro pro Monat beziehungsweise 116 Euro im Jahr.

Kein realer Netto-Zuwachs durch steuerliche Entlastung

Betrachtet man die prozentualen Steigerungen der Nettoeinkommen, die sich daraus ergeben, dann fällt das Ergebnis äußerst ernüchternd aus. Denn die „neuen“ Nettoeinkommen werden um weniger als ein Prozent höher sein als diejenigen, die bis Ende 2015 gezahlt wurden. Auch wenn die Inflationsrate in Deutschland in den zurückliegenden Jahren sehr gering war, liegen die aufgrund der höheren Einkommensteuer-Grundfreibeträge erzielten Netto-Zuwächse deutlich darunter. Ein realer Einkommenszuwachs wird durch die steuerliche Entlastung also nicht erreicht, und bei einem Anziehen der Inflationsrate würde sich die Situation noch entsprechend ungünstiger darstellen.

Wer einen realen Einkommenszuwachs erzielen will oder zumindest keine inflationsbedingte schleichende Entwertung seines Nettoeinkommens hinnehmen möchte, wird also nicht umhin kommen, mit einem Arbeitgeber über eine Gehalterhöhung zu verhandeln. Führt das nicht zum Erfolg, bleibt nur die Möglichkeit, sich nach einem neuen, besser bezahlten Job umzusehen.

Übrigens: Unser Gehaltsrechner auf Nettolohn.de ist bereits für das Jahr 2016 vorbereitet. Einfach Im Formular unter „Abrechnungsjahr“ „2016“ auswählen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Marco2811

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können