Von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bleibt nach Steuern und Sozialabgaben oft nur wenig übrig. Doch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Tipps beachten, lassen sich attraktive Nettoeffekte erzielen, die zudem die Mitarbeiterbindung fördern.
Hintergrund ist die Tatsache, dass es eine Reihe von Vorschriften im Steuer- und Abgabenrecht gibt, durch die bestimmte Leistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer begünstigt werden. Der Effekt einer solchen „Nettolohnoptimierung“ ist zwar oft nicht in Form eines höheren Zahl- oder Überweisungsbetrages auf der monatlichen Gehaltsabrechnung sichtbar, macht sich im monatlichen Budget des betreffenden Arbeitnehmers aber dennoch positiv bemerkbar, weil er von bestimmten Ausgaben entlastet wird.
Steuerfreie Tank- oder Warengutscheine
Eine besonders beliebte Möglichkeit, den Nettolohn steuerfrei zu erhöhen, sind Warengutscheine. Beträgt deren Wert nicht mehr als 44 Euro pro Monat, dann bleibt dieser Betrag steuerfrei. So kann ein Unternehmen beispielsweise jedem Mitarbeiter monatlich einen Tankgutschein zukommen lassen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich bei den 44 Euro nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze handelt. Das heißt, beläuft sich der Wert des Gutscheins auch nur auf einen Cent mehr, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – und nicht nur der 44 Euro übersteigende Anteil.
Gratis-Nutzung von Telefon und Internet
Die Kommunikation per Telefon und Internet ist aus dem täglichen Leben kaum noch wegzudenken – beruflich ebenso wie privat. Deshalb ist es für viele Arbeitnehmer eine sehr beliebte Zusatzleistung des Arbeitgebers, wenn er ihnen die Nutzung des betrieblichen Telefons und Internetzugangs auch für private Telefonate und Onlinerecherchen gestattet. Unter steuerlichen Aspekten ist es dabei wichtig, dass die Geräte Eigentum des Arbeitgebers sind, die dieser dem Arbeitnehmer nur zur Nutzung überlässt.
Personalrabatte: bis zu 1.080 Euro im Jahr
Insbesondere für Unternehmen, die im Bereich des Handels aktiv sind beziehungsweise die Lebensmittel, Getränke, Kleidung oder Konsumgüter herstellen, sind auch Personalrabatte eine interessante Option. Denn pro Jahr darf ein Unternehmen jedem Mitarbeiter Waren im Wert von bis zu 1.080 Euro verbilligt oder unentgeltlich überlassen. Steuerlich stellt dies einen sogenannten geldwerten Vorteil dar, doch eine Anrechnung als Arbeitslohn, auf den Steuern und Sozialabgaben fällig werden, erfolgt erst dann, wenn der jährliche Rabattfreibetrag von 1.080 Euro überschritten wird.
Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg
Für den täglichen Arbeitsweg kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen freiwilligen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser ist zwar nicht steuerfrei, unterliegt aber nur einer pauschalen 15-prozentigen Lohnsteuer. Er darf allerdings nicht höher sein als der Betrag, den der betreffende Arbeitnehmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen dürfte.
Zuschuss für die kurzfristige Kinderbetreuung
Von 2015 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen „Zuschuss zur kurzfristigen Betreuung“ ihrer Kinder gewähren, der bis zu 600 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei bleibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung der Kinder aus beruflichen Gründen, beispielsweise wegen einer Fortbildung oder aufgrund der Vertretung erkrankter Kollegen, notwendig geworden ist und dass die betreuten Kinder ihr 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer gut arbeitet, soll auch gut feiern
Wer für seine Angestellten eine Betriebsveranstaltung ausrichtet, darf dafür bei der Lohnsteuerabrechnung pro Arbeitnehmer einen Freibetrag von 110 EUR geltend machen. Hier handelt es sich um einen echten Freibetrag, sodass bei dessen Überschreitung nicht die gesamten Ausgaben, sondern nur der 110 Euro übersteigende Teil davon der Lohnsteuer unterliegt.
Geschenke jetzt bis 60 Euro steuerfrei
Kleine Präsente und Aufmerksamkeiten, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zukommen lässt, waren bislang auch schon steuerfrei, doch dank einer Anhebung des Höchstwertes darf sich ihr Wert seit 2015 auf bis zu 60 Euro belaufen. Zuvor waren es nur 40 Euro gewesen. Voraussetzung dafür, dass der Betrag steuer- und abgabenfrei bleibt, ist die Überreichung des Geschenks aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses. Dazu zählen beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder bestandene Examina. Infrage kommen dafür beispielsweise Blumensträuße, Bücher, CDs oder Pralinen.
Steuerfreie Weiterbildung
Auch im Bereich Weiterbildung gibt es Möglichkeiten, Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei zu unterstützen. Das macht sich dann zwar nicht direkt bei den monatlichen Einnahmen und Ausgaben bemerkbar, verbessert aber langfristig die Karriereperspektiven und damit auch die Aussicht auf eine höhere Vergütung. So kann ein Unternehmen beispielsweise Fortbildungen, die das Interesse des Betriebes betreffen, anbieten. Dabei werden dann auf den dafür notwendigen finanziellen Aufwand keine Steuern und Sozialabgaben fällig.
Investitionen in Gesundheit und Wohlbefinden
Sofern dabei das betriebliche Interesse überwiegt, können auch Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung mit bis zu 500 Euro pro Person und Jahr durch den Arbeitgeber steuerfrei finanziert werden. Infrage kommen zum Beispiel Massagen im Büro sowie Trainingsprogramme und Kurse zur Gesundheitsförderung.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Geldleistungen oder Vergünstigungen zukommen lassen können beziehungsweise wie diese von einer reduzierten Besteuerung profitieren können, sodass sich gegenüber einer „normalen“ Gehaltserhöhung ein steuerlicher Vorteil ergibt. Dazu zählen beispielsweise Restaurantschecks, die als Sachbezüge zu berücksichtigen sind, oder der Ersatz von Umzugskosten, die beruflich veranlasst waren. Im individuellen Einzelfall sollte jeweils mit dem Steuerberater besprochen werden, welche Lösung unter den gegebenen Rahmenbedingungen die optimale ist. / Fotoquelle: fotolia.de / © Marco2811
Hinweis: Die Nettolohn-Optimierung ist im Gehaltsrechner von Nettolohn.de bereits integriert. Nach der Berechnung des Nettolohns finden Sie folgenden Hinweis:
Hier können Sie verschiedene steuerlich begünstigte Gehaltsextras auswählen, um Ihr persönliches Optimierungspotenzial berechnen zu lassen.