Endlich erhält der Arbeitnehmer die lang ersehnte Gehaltserhöhung: Mehr Geld, mehr Anerkennung der geleisteten Arbeit. Doch ein höheres Gehalt birgt auch unangenehme Nebenfolgen. Darum lohnt es sich für Arbeitgeber und Mitarbeiter, die Lohnerhöhung durch Extras zu ersetzen.
Die Schattenseite der Gehaltserhöhung
Die Freude über den höheren Lohn verfliegt rasch: Durch die Steuerabgaben, die mit der Gehaltserhöhung steigen, merkt der Arbeitnehmer am Ende des Monats nicht mehr viel von der vermeintlichen Positivdifferenz. Im schlimmsten Fall bekommt er durch die Steuer hinterher sogar weniger Geld als vorher. Auf diese Weise ist eine Lohnerhöhung weder für den Arbeitgeber noch für seine Mitarbeiter attraktiv.
Steuerfreie Zuwendungen
Glücklicherweise gibt es andere Wege, mit denen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter entlohnen kann: Bis zu 528 Euro darf der Chef seinen Mitarbeitern im Jahr steuerfrei zukommen lassen. Das entspricht 44 Euro im Monat. Dieser Betrag wird gern für Tankgutscheine, Friseurbesuche oder Strom genutzt. Auch Prepaid-Kreditkarten werden immer beliebter. Diese Karten können auf den Cent genau aufgeladen werden. Sie bieten den Vorteil, dass der Arbeitnehmer das Geld nach Belieben verwenden darf. Für Mitarbeiter, die kein Auto besitzen und dementsprechend keine Verwendung für Tankgutscheine haben, ist ein Jobticket eine hübsche Alternative.
Essenszuschuss, Gesundheit und Jahresbonus
Wenn die Firma nicht über eine Kantine verfügt, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Mahlzeiten bezahlen. Restaurantgutscheine oder Essenschecks, die die Arbeitnehmer in Supermärkten oder bei Lieferdiensten einlösen können, dürfen bis zu 6,08 Euro pro Arbeitstag betragen. Auf einen Monat hochgerechnet spart der Arbeitnehmer so rund 90 Euro, die er nicht versteuern muss. Zudem kann der Arbeitnehmer seinen Mitarbeitern Krankenzusatzversicherungen, Zahnersatz, Rückenschulen und Entspannungskurse zur Verfügung stellen. Pro Arbeitnehmer dürfen im Jahr bis zu 500 Euro ausgegeben werden. Leistungen dieser Art fördern nicht nur die Gesundheit, sondern binden Mitarbeiter auch an das Unternehmen, da sie den Arbeitnehmern das Gefühl vermitteln, dass der Chef sich um ihr Wohlbefinden sorgt. Des weiteren darf einmal im Jahr ein maximaler Bonus von 10.000 Euro ausgezahlt werden, den der Arbeitnehmer nur zu 30% versteuern muss. Da auf diesen Bonus keine Sozialabgaben anfallen, fällt der Netto-Betrag deutlich höher aus als bei einem gewöhnlichen Bonus.
Materielle Extras
Dienstwagen, Smartphones und PCs sind wohl die bekanntesten Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren. Diese Geräte können die Mitarbeiter problemlos auch privat und zu Hause nutzen. Voraussetzung hierfür: Das Unternehmen muss der Eigentümer oder Mieter (z.B. bei Leasingverträgen für Automobile) bleiben. Würde der Chef Mobiltelefone und Computer verschenken, wären erneut Steuern fällig. Geschenke an die Mitarbeiter sind nur dann steuerfrei, wenn sie den Arbeitnehmer nicht bereichern. So darf der Chef zu bestimmten Anlässen (etwa zum Geburtstag) Blumen, CDs oder Bücher bis zu 40 Euro verschenken. Geldzuwendungen sind allerdings in jedem Fall zu versteuern.
Kritische Stimmen
Kritiker der Sachleistungen geben zu bedenken, dass sich steuerfreie Zuwendungen, im Gegensatz zur echten Lohnerhöhung, nicht in der Rentenversorgung bemerkbar machen. Auch wenn eine Gehaltserhöhung keinen allzu großen Unterschied auf dem Rentenbescheid macht, wird Arbeitnehmern geraten, gründlich darüber nachzudenken, ob sie auf eine kleine Erhöhung in der Rente verzichten wollen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Mark Ucker