Steuerfreie Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber

- 04.08.2015 von Sonja Hess -

Geldwerter Vorteil und TankgutscheinGehaltserhöhungen können durchaus für Enttäuschung sorgen, denn gerade bei weniger großen Erhöhungen kommt oftmals nicht viel davon auf dem Konto oder in der Geldbörse des Arbeitnehmers an. Oftmals ist deshalb die Gewährung geldwerter Vorteile anstelle einer Gehaltserhöhung die günstigere Alternative.

Gehaltserhöhung ohne Netto-Effekt

Jahr für Jahr machen in Deutschland zahlreiche Arbeitnehmer eine ernüchternde Erfahrung, wenn sie eine Lohn- oder Gehaltserhöhung bekommen. Denn spätestens, wenn die erste Monatsabrechnung nach dem Inkrafttreten der Erhöhung vorliegt, müssen sie feststellen, dass sich diese im Wesentlichen nur auf ihr Bruttoeinkommen auswirkt und sie netto nur geringfügig mehr Geld erhalten als zuvor.

Unter Umständen kann eine Brutto-Gehaltserhöhung netto sogar zu einem geringeren Einkommen führen. Schuld daran ist die sogenannte „kalte Progression“, die dazu führt, dass sich über das höhere Brutto-Gehalt vor allem das Finanzamt, aber eben nicht der Arbeitnehmer freuen kann. Neben höheren Steuern fallen zudem meist auch noch höhere Sozialabgaben an, und die Inflation trägt ebenfalls dazu bei, dass der Nettoeffekt einer Gehaltserhöhung weitgehend verpufft. Das ist nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber höchst unerfreulich. Denn dessen Personalkosten steigen, während der mit der Gehaltserhöhung eigentlich beabsichtigte Belohnungs- oder Motivationseffekt kaum zur Geltung kommt.

Geldwerte Vorteile: die clevere Alternative

Um diese für beide Seiten missliche Situation zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Gehaltserhöhung, sondern stattdessen einen sogenannten geldwerten Vorteil gewährt. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Steuerrecht. Denn das deutsche Einkommensteuergesetz zählt zu den Einnahmen nicht nur das Geld, das einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der relevanten Einkunftsarten zufließt, sondern auch Güter, die „in Geldeswert bestehen“.

Demnach sind neben den Lohn- oder Gehaltszahlungen an einen Arbeitnehmer auch die sogenannten Sachbezüge steuerlich zu berücksichtigen, die dieser von seinem Arbeitgeber erhält. Dahinter steht der Gedanke, dass derartige Leistungen des Arbeitgebers sich für den Empfänger vergleichbar auswirken wie zusätzliche Geldzahlungen, weil sie ihn entweder direkt bereichern oder ihm Ausgaben ersparen, die er sonst mit eigenen Mitteln bestreiten müsste. Vereinfacht gesagt, bedeutet das: Wer beispielsweise ein Monatseinkommen von 4.000 Euro brutto und zudem einen monatlichen geldwerten Vorteil in Höhe von 500 Euro erhält – beispielsweise aufgrund der privaten Nutzung eines Dienstwagens – wird so besteuert, als erhielte er ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.500 Euro.

Freigrenzen und Pauschalen nutzen

Dass ein geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dennoch oftmals günstiger ist als ein entsprechend höheres Gehalt, ergibt sich aus verschiedenen Sonderregelungen für bestimmte Arten geldwerter Vorteile. Diese sehen insbesondere Freigrenzen, unterhalb derer geldwerte Vorteile steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, beziehungsweise die Anwendung pauschaler Steuersätze vor. Die Anwendung dieser Regelungen führt dann in vielen Fällen faktisch zu einer Entlastung des Arbeitnehmers, aber auch zu niedrigeren Personalkosten für den Arbeitgeber, – verglichen mit den Belastungen, die sich für beide Seiten bei einer regulären Gehaltserhöhung ergäben.

Typische Beispiele für geldwerte Vorteile

Einige besonders typische und häufige Beispiele für geldwerte Vorteile sind:

  • Dienstwagen
  • Tankgutscheine
  • Firmenhandys
  • Essensgutscheine

Dabei gilt beispielsweise für Sachgeschenke und Warengutscheine, zu denen auch Tankgutscheine zählen, eine monatliche Freigrenze von 44 Euro. Bleibt der Wert der gewährten Sachbezüge unter dieser Grenze, sind sie für den Arbeitnehmer steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist allerdings der komplette geldwerte Vorteil zu versteuern. Auf den ersten Blick mögen 44 Euro vielleicht gering erscheinen. Doch aufgrund der hohen Abgabenbelastung in Deutschland wäre immerhin eine fast doppelt so hohe Erhöhung des Bruttogehalts notwendig, um denselben Netto-Effekt zu erreichen.

Freigrenze auch bei Mitarbeiterrabatten

Darüber hinaus können Arbeitgeber auch Mitarbeiterrabatte gewähren, indem sie ihnen eigene Produkte oder Dienstleistungen zu vergünstigten Preisen zur Verfügung stellen. Derartige Zuschüsse bleiben ebenfalls steuerfrei, sofern sie nicht den Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr übersteigen. Infrage kommen beispielsweise vergünstigte Übernachtungen für die Mitarbeiter einer Hotelkette, Flüge zu Vorzugskonditionen für Beschäftigte von Fluggesellschaften oder auch die Möglichkeit, im Unternehmen hergestellte Lebensmittel, Getränke oder Konsumgüter zu günstigeren Preisen als im Einzelhandel zu erwerben.

Weitere Alternativen zur Gehaltserhöhung möglich

Neben den genannten Beispielen gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, Arbeitnehmern ein Extra zukommen zu lassen, das ihnen einen höheren Nettonutzen beschert als eine vergleichbare Gehaltserhöhung und zugleich auch die Abgabenbelastung des Arbeitgebers geringer ausfallen lässt. Dazu zählen unter anderem Erholungsbeihilfen, auch zur privaten Nutzung zugelassene IT-Geräte, Kindergartenzuschüsse oder zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen.

Welche Lösung jeweils am vorteilhaftesten ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Lebenssituation und -planung des Arbeitnehmers sowie dessen individuelle Steuer- und Abgabenlast. Doch ganz gleich, welche Lösung am Ende gewählt wird: In vielen Fällen lässt sich mit geldwerten Vorteilen eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erreichen, die bei einer herkömmlichen, voll steuer- und sozialabgabenpflichtigen Gehaltserhöhung so nicht möglich wäre. / Fotoquelle: fotolia.de / © Mark Ucker

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können