Überstunden mit dem Gehalt abgegolten: Regelung im Arbeitsvertrag nicht zulässig

- 20.07.2012 von Kim Teschner -

ÜberstundenaufschlagGeleistete Überstunden sind bereits mit dem Gehalt abgegolten. So oder ähnlich steht es in vielen Arbeitsverträgen. Ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht, aber was kann ein Arbeitnehmer tun, in dessen Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus steht?

Anordnung von Überstunden für deren Bezahlung erforderlich

Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sind Klauseln wie die oben zitierte unwirksam. Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag so eine Formulierung, können Sie trotzdem darauf bestehen, dass angeordnete und geleistete Überstunden vergütet werden. Sie müssen allerdings die Anordnung der Mehrarbeit belegen können, anhand schriftlicher Anweisungen oder durch Zeugenaussagen. Für freiwillige Überstunden, die nicht angeordnet wurden, können Sie hingegen keine Vergütung verlangen. Die Voraussetzungen für Anordnung und Ableistung von Mehrarbeit sind im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt. Jede Überstunde muss genehmigt werden, bevor sie geleistet werden darf. Dagegen wird allerdings oft verstoßen.

Sollten Sie die Bezahlung von Überstunden immer einfordern?

Im konkreten Fall müssen Sie abwägen, wie Sie auf unwirksame Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag reagieren wollen. Wenn Sie schon beim Vertragsabschluss Ihren Arbeitgeber über rechtliche Fragen belehren, könnten Sie damit das Arbeitsklima von Beginn an belasten. Vielleicht wollen Sie auch erst einmal abwarten, wie sich die arbeitsvertraglichen Regelungen im betrieblichen Alltag auswirken. Andererseits wäre es aus prinzipiellen Erwägungen richtig, gegen unzulässige Formulierungen vorzugehen. Fragen Sie beim Betriebsrat oder bei einer Gewerkschaft um Rat, vielleicht haben diese bereits einschlägige Erfahrungen mit Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie, ob ein geringes Maß an Überstunden sich vielleicht positiv auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen auswirken und ob das im richtigen Verhältnis zu Ihrem Einsatz steht. Wie auch immer Ihre Abwägung ausfällt, sollten Sie weiter Beweise für Ihre angeordneten Überstunden sammeln.

Durchsetzen Ihrer Forderungen

Um Ihr Recht zu bekommen, suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Belegen Sie die Zahl der geleisteten Mehrarbeit, und beziffern Sie die Höhe Ihrer Forderung. Denken Sie dabei nicht nur an eine finanzielle Abgeltung der Überstunden, sondern vielleicht auch an einen Freizeitausgleich. Im Falle von Wochenend- oder Nachtarbeit berücksichtigen Sie auch eventuelle Zuschläge, die etwa im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart sind. Bei Bedarf bitten Sie den Betriebsrat um Unterstützung. Sollte sich Ihr Arbeitgeber nicht offen für Ihre Argumente zeigen, bleibt Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nur der Klageweg. Als Gewerkschaftsmitglied genießen Sie dafür Rechtsschutz, andernfalls erkundigen Sie sich nach guten Anwälten für Arbeitsrecht. Viele Arbeitnehmer haben verständlicherweise kein gutes Gefühl dabei, ihren Arbeitgeber zu verklagen. Sie sollten aber auf keinen Fall leichtfertig auf Ihr Recht verzichten. / Fotoquelle: fotolia.de / © seen0001

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.