Als Selbstständiger im Rentenalter niedrigere Beiträge zur GKV zahlen

- 22.01.2016 von Gaby Mertens -

PKV SelbstständigeNicht wenige Selbständige werden beim Eintritt in das gesetzliche Rentenalter mit einem Problem konfrontiert, mit dem sie gar nicht gerechnet hatten. Im Vergleich zu Arbeitnehmern, die in Rente gegangen sind, zahlen sie bedeutend höhere Beiträge für ihre Krankenversicherung. Wenn Sie rechtzeitig handeln, kann das vermieden werden.

Was sind die Ursachen des Problems?

Das liegt daran, wie die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung zusammenarbeiten. Auch Rentner müssen Beiträge zur GKV bezahlen. Diese werden jedoch bei Arbeitnehmern bzw abhängig Beschäftigten, die Altersrente beziehen und bei Selbstständigen, die in den Ruhestand getreten sind, völlig unterschiedlich berechnet.
Beiträge zur GKV für Arbeitnehmer in Rente
Beitragspflichtig sind nur:

  • Altersrente
  • Betriebsrente
  • Direktversicherungen
  • Einkünfte aus Nebentätigkeit

Alle anderen Einkünfte werden bei der Berechnung des Beitragssatzes nicht berücksichtigt.

Beiträge zur GKV für Selbständige im Ruhestand

Beitragspflichtig sind alle Einkünfte, darunter auch Mieteinkünfte und Kapitalerträge, also nicht nur Bezüge in Form von Rentenzahlungen. Das trifft Selbstständige besonders hart, denn viele von ihnen haben Immobilienbesitz oder alternative Formen von Geldanlagen als Altersvorsorge gewählt und werden nun kräftig zur Kasse gebeten. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass im Moment die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.237,50 Euro im Monat liegt. Der aktuelle Beitragssatz einschließlich Zusatzbeiträge liegt bei 18 Prozent. Daraus resultiert, dass die GKV von Ihnen maximal pro Monat 750 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung verlangen kann. Mit derartig hohen Beiträgen müssen Sie sich nicht abfinden. Es gibt legale Wege, um die Kassenbeiträge drastisch zu verringern.

Wie funktioniert das?

Um die Beiträge zu reduzieren, müssen Sie 2 Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Während des Berufslebens müssen Sie ausreichend lang Mitglied in einer GKV gewesen
    sein.
  • Sie müssen eine gesetzliche Rente bekommen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden. Das ist nicht etwa eine besondere Krankenkasse für Rentner, sondern ein Versichertenstatus, den alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Bei der Beitragsberechnung für Versicherte mit diesem Status wird nur die Höhe der Rente und ähnlicher Bezüge wie Einkünfte von Betriebsrenten oder aus Direktversicherungen berücksichtigt. Alle anderen Einkünfte werden nicht angetastet. Die erste Bedingung ist gerade für Selbständige nicht leicht zu erfüllen. Ausreichend lang Mitglied in der GKV bedeutet in der Praxis, dass ein Selbstständiger in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss. Allerdings wird hier die Zeit einer eventuellen Familienversicherung mit eingerechnet.

Was tun, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wird?

Auch aus dieser Lage gibt es einen Ausweg. Sie müssen sich einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Wenn Sie nicht Mitglied der Rentenversicherung sind, können Sie trotzdem einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben, indem Sie mindestens 5 Jahre lang freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch erwerben Sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente und können, wenn die sonstigen Konditionen erfüllt sind, in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Die Beiträge dafür betragen gegenwärtig 11 Prozent Ihrer Rente.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Auf Anfrage bestätigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, dass es für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner keine Rolle spielen würde, wie hoch die Rentenbezüge seien. Die Tatsache, dass eine gesetzliche Rente gezahlt werde, genüge. Der Mindestbeitrag für freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse beträgt im Moment 84,15 Euro pro Monat. Wenn Sie diese Zahlungen 5 Jahre lang monatlich leisten, haben 5049 Euro eingezahlt. Daraus erwächst ein Rentenanspruch von ungefähr 20 Euro pro Monat. Beim oben genannten Beitragssatz von 11 Prozent müssen Sie gerade einmal 2.20 Euro Beitrag pro Monat für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Davon können viele Selbstständige im Ruhestand noch nicht einmal träumen.

Wichtig ist jedoch, dass Sie rechtzeitig aktiv werden. Wenn der Ruhestand schon vor der Tür steht, ist es zum Handeln zu spät. / Fotoquelle: fotolia.de / © Setareh

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.