Die Krankmeldung – was ist zu beachten?

- 29.09.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © jd-photodesignJedes Jahr veröffentlicht die AOK einen Fehlzeitenreport. Darin wird aufgelistet, wie viele Tage im Jahr die Mitglieder durchschnittlich krank geschrieben waren. Für 2015 waren es 12,1 Tage. Das bedeutet, dass es fast jeder früher oder später mit dem Thema Krankmeldung zu tun bekommt. Um Probleme mit dem Chef zu vermeiden, müssen einige Dinge beachtet werden.

Ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen?

Zunächst einmal muss zwischen der Krankmeldung und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterschieden werden. Wer sich nicht in der Lage fühlt, seine Arbeit anzutreten, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Dazu genügt ein einfacher Telefonanruf. Es ist ratsam, sich zu erkundigen, bei wem genau die Krankmeldung erfolgen soll, denn der Chef ist nicht immer im Büro. Schichtarbeiter können auch ihren zuständigen Vorarbeiter oder Schichtleiter informieren, wenn die Krankmeldung außerhalb der normalen Bürozeiten erfolgt.

Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen?

Der sogenannte „gelbe Schein“ muss so früh wie möglich abgeben werden. Der Gesetzgeber hat hier zwar eine Frist von 3 Tagen genannt, manche Arbeitgeber verlangen aber eine Bescheinigung vom ersten Fehltag an. Das ist vertraglich vereinbart und schriftlich festgehalten. Der Krankenkasse muss der Durchschlag ihrer Bescheinigung spätestens nach 3 Tagen vorliegen. Auch hier gibt es Ausnahmen bei Schichtarbeitern. Wenn jemand am Sonntag arbeitet oder zur Nachtschicht müsste, kann er natürlich erst am nächsten Wochentag einen Arzt aufsuchen.

Der Arbeitnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich beim Arbeitgeber ankommt. Kann sie nicht persönlich abgeliefert werden, sollte eine zuverlässige Person (Kollege aus der Nachbarschaft, Ehepartner, Freund usw.) damit beauftragt werden. Alternativ ist auch eine Zustellung per Post möglich, allerdings nur als Einschreiben mit Rückschein, weil dann ein Nachweis vorhanden ist, dass die Zustellung erfolgte.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn sie krankgeschrieben sind?

Der Grund für die Erkrankung ist vertraulich und geht den Arbeitgeber nichts an. Wer darüber schweigen möchte, hat vom Chef nichts zu befürchten. Bei einer Krankmeldung besteht auch keine Verpflichtung, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen (außer wenn der Arzt strenge Bettruhe verordnet hat). Es ist durchaus erlaubt, Lebensmittel einzukaufen oder kleine Spaziergänge zu unternehmen. Wenn es medizinisch gerechtfertigt ist, können auch Reisen unternommen werden, beispielsweise um einen Facharzt oder eine Therapie in einer anderen Stadt aufzusuchen. Wenn sich der Arbeitnehmer wieder gesund fühlt, darf er auch eher zur Arbeit kommen, selbst wenn er noch krank geschrieben sein sollte. Wenn eine akute Erkrankung während der Arbeit auftritt, darf der Arbeitnehmer natürlich auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.

Was ist verboten, wenn man krankgeschrieben ist?

Dazu gehört zum Beispiel, aktiv Sport zu treiben oder Feiern zu gehen. Das bedeutet beispielsweise, dass der Besuch von Restaurants, Bars, Clubs, Volksfesten aber auch privaten Partys nicht gestattet ist. Je nach Art der Erkrankung und der verordneten Medikamente kann auch selbstständiges Autofahren verboten sein. Es ist ebenfalls nicht gestattet, zur Arbeit zu kommen, wenn man noch krank ist.

Was passiert, wenn die Krankmeldung verlängert werden muss?

Sollte eine Krankmeldung verlängert werden, muss der Arbeitgeber darüber so bald wie möglich informiert werden, spätestens aber am letzten Tag der ursprünglichen Krankmeldung. Der Arzt stellt in der Regel eine neue Krankmeldung aus, mit der genau so verfahren werden muss wie mit der ersten.

Krankheit im Urlaub – was passiert?

Für diesen Ausnahmefall gelten noch strengere Regeln als bei einer normalen Krankmeldung. Der Arbeitgeber muss bereits am ersten Tag informiert werden und ein Krankenschein vorgelegt werden. Bei Krankheit im Ausland muss auf der Bescheinigung ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit vermerkt sein. Mit dem Arbeitgeber sollte geklärt werden, wie die Bescheinigung zugestellt wird. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Bescheinigung zu faxen oder zu scannen oder abzufotografieren und an den Arbeitgeber zu senden und nach der Rückkehr das Original nachzureichen.
Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank war, werden übrigens gut geschrieben. Wann sie genommen werden können, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Sie einfach selbstständig an den Urlaub anzuhängen, ist nicht zulässig. / Fotoquelle: fotolia.de / © jd-photodesign

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.